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Nebenkostenabrechnung mit Euro-Geldscheinen, Taschenrechner und Stift auf orangefarbenem Hintergrund.

Money Hack: Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist in deinem Briefkasten gelandet und sorgt mal wieder für ein Stirnrunzeln?

Dann mach dich bitte schlau! Denn von größter Bedeutung für dich als Mieter:in ist eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung.

Eine Nebenkostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, die die laufenden Kosten eines Gebäudes auf die Mieter:innen umlegt.

Sie dient dazu, die tatsächlichen Nebenkosten mit den monatlichen Vorauszahlungen abzugleichen.

Welche Kosten dürfen auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen?

Zulässig sind auf alle Fälle wiederkehrende laufende Kosten, wie für Heizung, Warm- und Kaltwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer, Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Gebäudeversicherung und Wartungskosten.

Welche Kosten dürfen nicht abgerechnet werden?

Nicht enthalten sein dürfen beispielsweise einmalige Instandsetzungen und Verwaltungskosten, zum Beispiel Telefon oder Porto.

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Wann sollte die jährliche Nebenkostenabrechnung bei dir landen?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir ankommen.

Was alles sollte in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Mindestens enthalten sein müssen: Abrechnungszeitraum und Abrechnungsobjekt, Aufschlüsselung der Gesamtkosten, Umlageschlüssel (zum Beispiel nach Fläche oder Personen), Verbrauchsanteil bei Heizung und Wasser, Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen und Endbetrag (entweder Guthaben oder Nachzahlung).

Was kannst du tun, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?

Es ist entscheidend, dass du deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfst, Fragen stellst und Widerspruch einlegst, wenn du Unstimmigkeiten vermutest. Der Widerspruch sollte zeitnah und schriftlich erledigt werden; damit kannst du finanzielle Nachteile vermeiden und deine Rechte als Mieter:in schützen. Häufige Fehlerquellen sind unter anderem: keine Prüfung der Nebenkostenabrechnung, unkorrekter Verteilungsschlüssel, falsche Verbrauchsmessung oder intransparente Kostenpositionen.

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