Personal & Führung

Haustiere zur Arbeit mitnehmen: Geht das – und wenn ja, wie?

4. November 2021

Die COVID-19-Pandemie hat bei vielen Bundesbürgern neue Tierliebe geweckt: Heute leben in deutschen Haushalten fast 35 Millionen Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Ziervögel – das ist eine Million mehr als vor Beginn der Pandemie. Ein Grund dafür liegt sicherlich darin, dass viele Beschäftigte mit Bürojobs monatelang gezwungen waren, im Homeoffice zu arbeiten, und sich ohne ihr gewohntes Team ganz einfach einsam fühlten.

Einen Hund kann man kaum zu Hause lassen

Wer sich ein Haustier angeschafft hat, kann es häufig nicht allein zu Hause lassen. Goldhamster oder Wellensittiche – kein Problem, aber mit Hunden wird es schon schwieriger. Darf (und sollte) man seinen vierbeinigen Freund also zur Arbeit mitnehmen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, sondern sogar einiges dafür: Studien haben gezeigt, dass Hunde die Zufriedenheit am Arbeitsplatz verbessern und die Motivation steigern können. Wird das Fell gestreichelt, schütten sowohl der Mensch als auch der Hund eine Reihe von Glückshormonen aus. Das verringert Stress und senkt den Blutdruck, hilft also mit, bei der Arbeit gelassen und konzentriert zu bleiben. Allerdings eignen sich nicht alle Haustiere für die Mitnahme ins Büro – eigentlich nur gut erzogene Hunde oder Zierfische in einem Aquarium. Bei Letzteren sollte man allerdings darauf achten, dass die Versorgung mit Futter auch an Wochenenden und während des Urlaubs gesichert ist.

Für Katzen und Kleintiere ist der Ortswechsel tabu

Katzen hingegen sollte man auf keinen Fall mitbringen: Im Gegensatz zu Hunden brauchen sie ihr gewohntes Revier, um sich wohlzufühlen. „Sie in einer Box hin- und herzutransportieren, ist purer Stress für das Tier“, erklärt Dr. Katrin Umlauf, Verhaltensbiologin und Fachreferentin im Heimtierbereich für den Deutschen Tierschutzbund. Das gleiche gelte für Hamster, Meerschweinchen oder Vögel: „Sie sind sehr stress- und temperaturempfindlich. Ein ständiger Ortswechsel schadet ihnen.“

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Das letzte Wort hat der Arbeit- oder Gesetzgeber

Und wie sieht die Rechtslage aus? Darf man überhaupt Tiere mit zur Arbeit bringen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? In den allermeisten Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen ist nichts zu Haustieren am Arbeitsplatz geregelt. Dem Arbeitgeber sagt jedoch dazu das sogenannte Weisungsrecht, das in § 106 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten ist, ganz klar: Ob Haustiere mitgebracht werden dürfen oder nicht, entscheidet allein der Arbeitgeber. In Arbeitsumgebungen, wo spezielle Sicherheits- und Hygienevorschriften gelten, sind Tiere ohnehin gesetzlich nicht erlaubt.

Unabhängig davon haben Hunde auf einem Produktionsgelände oder in Räumen mit viel Publikumsverkehr oder Kundenkontakt natürlich nichts zu suchen. Dabei geht es nicht nur darum, Störungen oder Unfälle zu vermeiden, sondern es dient auch dem Wohl der Tiere. „Generell sollten Hunde keinen lärm- und geruchsintensiven Arbeitsplätzen ausgesetzt werden“, sagt Tierschützerin Dr. Umlauf.

Was geschieht, wenn der Hund trotzdem mitgebracht wird?

Wenn sich Arbeitnehmer nicht an die Vorschriften halten, können ihnen Abmahnung und gegebenenfalls sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen.

Ausnahmen bestehen, wenn Mitarbeitende auf den Hund angewiesen sind. Schließlich sind Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Arbeit das Tier braucht. Benötigt etwa ein (schwerbehinderter) blinder Mitarbeiter einen Blindenhund zum Erreichen des Arbeitsplatzes, umfasst die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung auch die Mitführung des Hundes.

Wer haftet, wenn der Bürohund etwas beschädigt?

Verursacht „Kollege Hund“ Schäden am Firmeneigentum oder verletzt andere Personen, haftet der Halter. Hier gelten in der Regel die gleichen Vorschriften, die auch im Privatleben Anwendung finden.

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