Personal & Führung

Was der Arbeitsvertrag regeln sollte

27. September 2021

In Praktikanten muss man Zeit investieren, studentische Aushilfskräfte wechseln, sobald sie eingearbeitet sind, und Mini-Jobber sind nur selten da. Die Arbeit wird jedoch immer mehr – und daran wird sich voraussichtlich auch in Zukunft nichts ändern. Dann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, über den ersten festangestellten Arbeitnehmer im Kleinst-Unternehmen nachzudenken.

Was in den Arbeitsvertrag gehört

Ist die Entscheidung gefallen und der richtige Mitarbeiter ausgewählt, geht es um den Arbeitsvertrag. Der sollte schriftlich geschlossen werden und mindestens die folgenden Punkte enthalten:

  • Wer ist Arbeitgeber, wer Arbeitnehmer?
  • Was soll gemacht werden?
  • Wann beginnt das Arbeitsverhältnis?
  • Gibt es eine Probezeit, falls ja, wie lange ist sie?
  • Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Wie viele Stunden wird täglich gearbeitet? Wie viel wöchentlich? Was ist mit Überstunden?
  • Läuft der Vertrag unbefristet?
  • Wie sieht die Urlaubsregelung aus?
  • Wie die Vergütung?
  • Wann wird bezahlt?
  • Was passiert im Krankheitsfall?
  • Kann das Gehalt verpfändet werden?

Im Arbeitsvertrag kann auch eine Verschwiegenheitsklausel aufgenommen werden. Dann darf der Mitarbeiter außerhalb der Firma nicht sagen,

  • wer die Kunden des Unternehmens sind,
  • welche Aufträge und Projekte er bearbeitet oder
  • wie sich die Umsatzzahlen entwickeln.

Auch ein Wettbewerbsverbot könnte festgehalten werden: Dann darf der Arbeitnehmer nach einer Kündigung für eine festgelegte Zeit nicht bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten. Außerdem können Regeln zu Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers festgehalten werden. Sinnvoll ist im Anhang zusätzlich eine Stellenbeschreibung. Sie klärt, was von der neuen Kraft erwartet wird. Beispiel: Soll der neue Kurierfahrer nur Sendungen ausfahren? Oder auch den Wagen reinigen und warten? Ihn zur Inspektion bringen? Oder gar selbst reparieren?

Tipps und hilfreiche Musterverträge bietet die IHK unter Musterverträge für die Unternehmensführung an.

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