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Wissenswertes zum Kinderkrankengeld

Du möchtest zu Hause bleiben, weil dein Kind krank ist? Das geht ohne Probleme, denn du hast Anspruch auf das Kinderkrankengeld deiner Krankenkasse.

Wenn dein Kind krank wird und du es betreuen musst, hast du als Elternteil das Recht, Kinderkrankengeld von deiner Krankenkasse zu beantragen. Vor allem in der Erkältungszeit ist es wichtig, flexibel zu bleiben, da Husten, Fieber und andere Krankheitssymptome in vielen Haushalten mit Kindern vorkommen. Um in solchen Fällen finanzielle Verluste zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung, die von den Krankenkassen bereitgestellt wird. Sie greift, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte aufgrund der Pflege eines erkrankten Kindes ihrer Arbeit nicht nachkommen können und dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Wichtig ist hierbei, dass das Kinderkrankengeld nur für gesetzlich Versicherte verfügbar ist. Das heißt, sowohl du als Elternteil als auch dein Kind müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Darüber hinaus gibt es eine Altersgrenze: Dein Kind darf höchstens zwölf Jahre alt sein, es sei denn, es hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen. Privatversicherte sowie Minijobber haben leider keinen Anspruch auf diese Leistung.

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Für wie viele Tage kann Kinderkrankengeld bezogen werden?

Bezüglich der Dauer des Anspruchs gilt: Jedes berufstätige Elternteil hat pro Jahr Anspruch auf 15 Arbeitstage, um sein krankes Kind zu betreuen. Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf 30 Tage. Dies gilt auch für das Arbeiten im Homeoffice. Wenn du jedoch mehrere Kinder hast, summiert sich die Anzahl der Tage nicht unbegrenzt. Maximal können 35 Tage pro Jahr für ein Elternteil beansprucht werden, Alleinerziehende dürfen bis zu 70 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.

Höhe des Kinderkrankengeldes

Die Höhe des Kinderkrankengeldes entspricht in der Regel 90 Prozent deines Nettoeinkommens. Diese Entgeltersatzleistung wird von deiner Krankenkasse übernommen, sobald deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber die nötigen Verdienstangaben an die Krankenkasse übermittelt hat. Diese Angaben sind für die Berechnung des Betrags notwendig.

Ärztliche Bescheinigung notwendig

Damit du Kinderkrankengeld erhalten kannst, muss dein Kind ärztlich krankgeschrieben werden. Ab dem ersten Tag der Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich, das bestätigt, dass die Betreuung des kranken Kindes notwendig ist. Umgangssprachlich wird dieses Dokument auch als Kinderkrankenschein bezeichnet.

Antragstellung für das Kinderkrankengeld

Um das Kinderkrankengeld zu erhalten, musst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Dies kann unkompliziert online erledigt werden.

Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?

Sollte dein Kind im Krankenhaus behandelt werden müssen, hast du zudem das Recht, es zu begleiten, wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. In diesem Fall gilt der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts und wird nicht auf die Tage, die du zur Betreuung zu Hause nutzen kannst, angerechnet.

Kinderkrankengeld in der Steuererklärung

Auch steuerlich ist das Kinderkrankengeld relevant. Die Krankenkasse übermittelt den Zeitraum und die Höhe der Zahlungen automatisch an das Finanzamt. Du erhältst zudem eine Bescheinigung, die du deiner Steuererklärung beifügen kannst.

Weitere Informationen und Beratung

Falls du weitere Informationen zum Kinderkrankengeld benötigst, kannst du dich jederzeit an deine Krankenkasse wenden. Zudem stehen dir verschiedene Beratungsangebote, wie zum Beispiel die der Stadtsparkasse München, zur Verfügung, die maßgeschneiderte finanzielle Lösungen für Familien anbieten. 

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