Ein Bankguthaben von bis zu 100.000 Euro pro Person/Kund:in ist durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) ist die gesetzliche Basis.
Welche Einlagensicherungssysteme gibt es?
Wie schnell muss eine in Schieflage geratene Bank reagieren?
Was passiert bei Gemeinschaftskonten?
Was passiert bei Fonds, Aktien und ETFs?
Absolut nichts, da Fonds & Co. ein Sondervermögen darstellen und bei Pleite davon nicht betroffen sind. Es kann aber sein, dass du dir bei einer anderen Bank ein Depot einrichten musst.
Wer passt auf, dass das Sicherungssystem auch funktioniert?
Dafür ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, zuständig – eine Einrichtung, die die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister:innen, Versicherungsgesellschaften und den Wertpapierhandel unter einem Dach vereint. Ihr Hauptziel ist, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten, was letztendlich auch der Gemeinschaft der Verbraucher:innen zugutekommt. Denn damit bleiben die Vermögenswerte geschützt.
Du interessierst dich für das ausgeklügelte Sicherungssystem der Stadtsparkasse München, die Teil der Sparkassen-Finanzgruppe ist? Dann hole dir hier die Infos, die du brauchst.