Wichtige Punkte zu Minijobs
Minijobber üben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und die jährliche Verdienstgrenze beträgt 6.456 Euro. Steuerfreie zusätzliche Einnahmen zählen grundsätzlich nicht zum Verdienst eines Minijobs. Ein Minijob ist eine abhängige Beschäftigung; das heißt, die Arbeitgeberbestimmt Ort, Zeit, Dauer und Tätigkeit des Minijobs.
Steuerfreie Zuschläge: Mehr verdienen ohne Abgaben
Dazu gehört der Zuschlag, den du eventuell erhältst, wenn du nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitest. Dieser ist in der Regel steuerfrei und somit auch für die Sozialversicherung beitragsfrei.
Steuerfreie Zuschläge: Mehr verdienen ohne Abgaben
Dazu gehört der Zuschlag, den du eventuell erhältst, wenn du nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitest. Dieser ist in der Regel steuerfrei und somit auch für die Sozialversicherung beitragsfrei.
Zuschüsse zum Deutschlandticket: Ein lohnendes Extra
Wenn dein Arbeitgeber dir Zuschüsse zum Deutschlandticket anbietet und du sowieso mit den Öffis unterwegs bist, dann greif sofort zu. Auch dieses Extra bleibt für geringfügig Beschäftigte steuer- und beitragsfrei.
Trinkgelder: Risiko- und steuerfreie Einnahmen
Trinkgelder sind besonders für dich als Minijobber ideal, um dein Gehalt ohne Risiko aufzubessern. Trinkgeld, das du als freiwillig gezahlte Leistung von Dritten zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhältst, zählt nicht zum Arbeitsentgelt.
Inflationsprämie: Finanzielle Unterstützung bis 2024
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber diese Prämie steuer- und beitragsfrei an ihre Mitarbeitenden auszahlen – auch an dich als Minijobber. Es können bis zu 3.000 Euro einmalig oder in Teilbeträgen ausbezahlt werden, wobei die tatsächliche Prämienhöhe die Arbeitgeber festlegt.