Eine Mieterhöhung ist die gesetzlich geregelte Anpassung der Miete.
Dein:e Vermieter:in darf aber nur unter bestimmten Voraussetzungen diese Mieterhöhung von dir verlangen.
Wann ist eine Mieterhöhung wirksam?
Eine Mieterhöhung muss stets schriftlich erfolgen, begründet sein, die Kappungsgrenze einhalten und die gesetzlichen Fristen beachten. Für die Ankündigung der Mieterhöhung beträgt die Frist zwei volle Kalendermonate und mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang wird die Mieterhöhung wirksam.
Welche Formalien sind wichtig?
Die Mieterhöhung sollte per Brief erfolgen. Ein formloses Gespräch an der Tür oder ein Telefonanruf reicht für eine Mieterhöhung nicht aus. Das heißt, die Mieterhöhung muss dir per Textform zur Verfügung gestellt werden und du als Mieter:in hast zwei volle Monate Bedenkzeit, um die Erhöhung zu prüfen.
Was heißt "eine Mieterhöhung muss begründet sein“?
Eine Erhöhung darf grundsätzlich nicht willkürlich sein, sondern sie muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Als Begründung dienen in der Regel der örtliche Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Modernisierungsmaßnahmen oder vertraglich vereinbarte Staffel- bzw. Indexmieten; vgl. Mietrecht gemäß §§ 557 bis 561 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wie hoch darf die Mieterhöhung sein?
Bei den Vergleichswohnungen darf die Miete nur bis zum ortsüblichen Niveau erhöht werden. Dabei müssen Kappungsgrenzen beachtet werden; dies bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren die Miete maximal um 20 Prozent steigen darf, in Ballungszentren teilweise nur 15 Prozent.
Was gilt bei den Modernisierungsmaßnahmen?
Die dadurch entstandenen Modernisierungskosten dürfen bis zu acht Prozent pro Jahr auf die Miete umgelegt werden; maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Gibt es eine Sperrfrist?
Ja, die gibt es. Seit der letzten Mieterhöhung oder dem Einzug der Mieter:innen müssen mindestens 15 Monate vergangen sein, bevor eine neue Mieterhöhung wirksam werden kann.
Wie kannst du als Mieter:in der Mieterhöhung widersprechen?
Dieser Widerspruch sollte auf alle Fälle schriftlich und innerhalb der vorgegebenen Bedenkzeit von zwei Monaten erfolgen. Ein Widerspruch ist immer dann möglich, wenn es um
- Formfehler
- nicht eingehaltene Fristen,
- das Überschreiten der Kappungsgrenze,
- die nicht korrekte Angabe von Vergleichsmieten und
- die falsche Berechnung der Modernisierungskosten
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