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Money Hack: Was ist ein Soli?

Der Solidaritätszuschlag, oft einfach Soli genannt, begleitet die Steuerzahler:innen in Deutschland seit über 30 Jahren.

Wie der Name schon sagt: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe bzw. Zuschlagssteuer, die sich nach der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer bei Arbeitnehmer:innen und Körperschaftsteuer bei Unternehmen bemisst.

Seit 2025 müssen Alleinstehende erst ab 19.950 Euro Einkommensteuer im Jahr den Soli bezahlen, bei zusammenveranlagten Partner:innen sind es ab 39.900 Euro zu zahlende Einkommensteuer.

Der Zuschlagssatz beträgt aktuell 5,5 Prozent.

Kurz & knackig: Die Geschichte des Solidaritätszuschlags

Der Soli wurde 1991, zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Kohl, eingeführt. Dieses Geld wurde unter anderem für die Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 und zur Unterstützung strukturschwacher Länder in Mittel-, Ost- sowie Südeuropa benötigt. Tatsächlich gab es den Soli anfangs nur auf ein Jahr befristet; deshalb wurde in den Jahren 1993 und 1994 auch kein Zuschlag abgeführt. Doch 1995 wurde er unbefristet erneut eingeführt.

Wie ist der Soli zu zahlen?

Dein:e Arbeitgeber:in führt den Soli direkt bei der Gehaltsabrechnung zusammen mit der Einkommensteuer ab. Fällt der Soli auf Zinsen und Dividenden an, macht das die Bank für die:den Anleger:in automatisch zusammen mit der Abgeltungssteuer.

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Musst du als Anleger:in den Soli bezahlen?

Auf Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, ist weiterhin der Soli fällig, wenn der Sparerfreibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften (Stand 2025) ausgeschöpft ist. Der Soli wird also für Dividenden, Zinsen und Gewinne, die sich aus dem Verkauf von Fonds oder Aktien ergeben, fällig.

Ist der Soli verfassungsgemäß?

Ja, das haben die Gerichte immer wieder bestätigt. Und das Bundesverfassungsgericht entschied am 26. März 2025, dass der Soli verfassungsgemäß ist.

Kann man den Soli von der Steuer absetzen?

Ähnlich wie die Kirchensteuer wird der Soli per Einkommensteuerbescheid direkt vom Finanzamt ermittelt und bei Vorliegen eines Lastschriftmandats auch vom Amt einbehalten. Anders als die Kirchensteuer kannst du aber den Soli nicht von der Steuer absetzen.

Das solltest du für deine Geldanlagen wissen: Gerne unterstützt dich die Stadtsparkasse München dabei, wenn du einen Freistellungsauftrag für deine Geldanlagen stellen möchtest.

 

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