Finanzen

Bevor der Frost zuschlägt: Gebäude und Hausrat richtig versichern

13. Januar 2023

In den Wintermonaten ist Frost die häufigste Ursache für Gebäudeschäden. Minusgrade können dazu führen, dass Wasser- oder Heizungsrohre platzen, weil gefrierendes Wasser sich um fast neun Prozent ausdehnt. Da haben Rohrwände aus Kunststoff oder Kupfer keine Chance! Wenn es taut, spritzt das Wasser ungehindert aus den gerissenen Leitungen. Die Folge ist ein massiver Wasserschaden, der das gesamte Mauerwerk schädigt und hohe Reparaturkosten nach sich zieht.

Aber nicht nur Wände und Mauern sind gefährdet. Viele moderne Häuser verfügen heute über einen Holz- oder Laminatfußboden mit einer Trittschalldämmung. Auch Zwischendecken und Wände sind oft mit mehreren Dämmschichten aus Mineralwolle oder ähnlich saugfähigen Materialien ausgestattet. Hier kann Feuchtigkeit so gravierende Schäden verursachen, dass sie sich nur noch durch einen Austausch beheben lassen. Andernfalls kommt es unweigerlich zu Schimmelbefall, der alles nur noch schlimmer macht. Last but not least: Auch der Hausrat in Form von Möbeln, Geräten und anderen Gegenständen kann durch einen Wassereinbruch schnell ruiniert werden.

Die jährlichen Schäden gehen in die Milliarden

Von daher überrascht es nicht, dass Versicherungsgesellschaften in Deutschland jedes Jahr etwa zwei Milliarden Euro an Kosten übernehmen, die allein auf Leitungswasserschäden entfallen. Ein großer Teil davon ist auf Frostschäden zurückzuführen. Zwei typische Beispiele aus der Praxis der Versicherungskammer Bayern: Durch einen frostbedingten Rohrbruch wurde ein Wohnzimmer komplett unter Wasser gesetzt. An Teppichen, Möbeln und anderem Hausrat entstanden Schäden in Höhe von 10.000 Euro. In einem anderen Fall überschwemmte das Wasser einen Keller und Teile des Erdgeschosses – Gesamtschadenssumme über 3.000 Euro.

Damit es in Ihrer Wohnung erst gar nicht dazu kommt, zwei wichtige Tipps zur Vorbeugung: Heizen Sie im Winter auch leerstehende Zimmer ein wenig, damit anliegende Wasserleitungen nicht einfrieren. Wasserleitungen, die nicht genutzt werden, sollten Sie vor dem Winter sicher entleeren.

Drei solide Bausteine für Ihre Sicherheit

Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Vermieterin bzw. Vermieter eines Wohngebäudes sind, ist dieser Versicherungsschutz ein Muss. Die Versicherungskammer Bayern bietet hier eine Rundum-Versicherung an: „Sie greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren wie Starkregen, Schneedruck und vielem mehr“, erläutert Markus Huber vom SVS Sparkassen VersicherungsService. „Auch Wasserschäden aufgrund von Frosteinwirkung sind dabei inbegriffen.“ Darunter fallen unter anderem Heizungsrohre, Heizkörper, sanitäre Anlagen, Heizkessel, Boiler und ähnliche Geräte.

Abgedeckt sind auch Kosten für das Abtauen eingefrorener Wasserrohre sowie Reparaturen am Mauerwerk, an der Fassade, am Dach, an den Fliesen, der Terrasse, der Dachrinne, den Türen und Fenstern. Fazit: Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an allen Bauteilen ab, die untrennbar mit dem Haus verbunden sind.

Hausratversicherung
Damit nicht nur das Gebäude gut versichert ist, sondern auch alles, was sich darin befindet, gibt es eine Hausratversicherung, die Schäden durch Naturgefahren absichert. Sie deckt die Schäden an beweglichen Objekten im Gebäude ab – zum Beispiel an Möbeln, elektrischen Geräten, Teppichen oder Vorhängen. Damit schützt sie auch Mieterinnen und Mieter vor den Folgen selbst herbeigeführter Schäden.

Auch hier gilt: Leitungswasserschäden, die aufgrund von Frost entstehen, sind bei der Hausratversicherung in der Regel inbegriffen. Wenn das bei Ihrer bestehenden Versicherung nicht der Fall ist, sollten Sie es möglichst schnell nachholen – entweder mit einem Zusatzbaustein oder einem Wechsel der Versicherung.

Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist der dritte wichtige Baustein. Sie deckt keine Kosten für eigene Schäden ab, sondern für Schäden, die der oder die Versicherte bei Dritten verursacht. Das heißt im konkreten Fall: Wenn ein Frostschaden in der eigenen Wohnung dazu führt, dass Wasser in die darunter liegende Wohnung läuft, übernimmt die private Haftpflicht die dort entstehenden Reparatur- oder Ersatzkosten.

Speziell für die Landwirtschaft: Versicherungsschutz gegen Ernteausfall

Ein weiterer Aspekt von Frostschäden betrifft die Landwirtschaft – nämlich das Erfrieren der Ernte durch Spätfröste im April und Mai, wie sie in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen sind. Betroffen waren vor allem Obstbauern und Winzer, regional kam es auch zu Schäden beim Getreide.

Dafür gibt es einen optimalen Versicherungsschutz, den ErnteSchutz Vario der Versicherungskammer Bayern. Diese Police kann sogar noch bis 1. Februar 2023 ohne Wartefrist abgeschlossen werden. Für alle Neuanträge, die vor dem Stichtag eingehen, besteht Versicherungsschutz gleich ab dem ersten Tag nach Antragseingang. Obst- und Weinbaubetriebe können dabei von staatlichen Förderungen profitieren: Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bezuschussen die Prämien zur Frostversicherung mit bis zu 50 Prozent.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und individuell zu den Versicherungen.

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