Auch bei Arbeitsverträgen gibt es den Grundsatz der Vertragsfreiheit; das heißt, dass Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbaren können, was sie wollen. Allerdings sind Grenzen zu beachten:
Unklare Regelungen in Arbeitsverträgen, die den Mitarbeitenden einseitig benachteiligen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen, sind unwirksam; dann gilt regelmäßig das Gesetz.
Tarifverträge, Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmer:innen und Betriebsvereinbarungen müssen berücksichtigt werden.
Deine Tätigkeitsbeschreibung muss klar sein
Wichtig ist eine möglichst eindeutige Beschreibung der Tätigkeit, denn schwammige Formulierungen können ein Nachteil sein. Und eindeutige Aussagen verhindern, dass du Arbeiten übernimmst, die beispielsweise geringer bezahlt werden.
Der Ort deiner Tätigkeit muss festgelegt sein
Wenn du zwingend darauf angewiesen bist, an einem bestimmten Ort zu arbeiten, dann sollte das auch so im Arbeitsvertrag stehen. Wenn nämlich zum Beispiel im Vertrag steht „Der:die Arbeitnehmer:in verpflichtet sich, auch an sämtlichen anderen Standorten der Firma zu arbeiten“, dann hat dein:e Arbeitgeber:in später die Möglichkeit, dich zu versetzen.
Arbeitszeit, unbefristet oder befristet – das muss deutlich genannt sein
Der Beginn des Arbeitsverhältnisses gehört unbedingt in den Vertrag … auch ob auf Dauer oder befristet. Beim befristeten Job ist üblicherweise ein Datum festgelegt, an dem die Anstellung endet. Bei Projektarbeiten kann eine sogenannte Zweckbefristung im Vertrag stehen; das heißt, wenn das Projekt abgeschlossen ist, endet auch dein Vertrag. Das Projekt selbst muss im Vertrag gelistet sein.
Kündigungsfristen müssen konkret sein
Bei unbefristeten Jobs können Kündigungsfristen im Vertrag vereinbart werden, müssen es aber nicht. Ohne diese gelten die gesetzlichen Regeln: Du kannst mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. Und je länger du im Unternehmen arbeitest (Betriebszugehörigkeit), desto länger ist die Kündigungsfrist, die dein:e Chef:in einhalten muss.
Probephase für Mitarbeitende muss fixiert sein
Üblich sind sechs Monate. Wichtig zu wissen: Während der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen, so können beide Seiten mit einer Zwei-Wochen-Frist kündigen.
Überstunden müssen beziffert sein
Solche Überstundenregelungen sind nur gültig, wenn eine maximale Stundenzahl genannt wird. Klauseln, wonach eine unbegrenzte Überstundenzahl mit dem Verdienst abgegolten wird, sind in den meisten Fällen unwirksam.
Verdienst, Gehalt & mehr müssen genau erkennbar sein
Neben dem monatlichen Grundgehalt kann es durchaus auch Sonderzahlungen geben, wie Weihnachtsgeld usw. Nur wenn diese Sonderzahlungen vertraglich festgelegt sind, hast du Anspruch darauf. Es ist durchaus üblich, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Zulagen von der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden; sie können fix oder leistungsbezogen sein.
Urlaubsanspruch muss definiert sein
Grundsätzlich schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor, dass bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage als Mindesturlaub gelten. Mehr Urlaub im Jahr kann immer vereinbart werden, auch sind tarifliche Bestimmungen zu beachten.
Check-up: 3 Tipps zur Vertragsprüfung
Da ein Arbeitsvertrag die wichtigsten Bedingungen eines Jobs regelt, solltest du Folgendes beherzigen:
- Mach es schriftlich: Denn mündliche Absprachen lassen sich im Streitfall schwer beweisen.
- Lass dir Zeit: Prüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig und lass dich nicht unter Druck setzen.
- Hol dir Rat: Kommt dir etwas komisch vor, wie Überstundenklauseln, dann lass den Vertrag professionell überprüfen, beispielsweise von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Du brauchst noch mehr Input? Lies dir bitte den Artikel „Endlich Pause! – Was du in deiner Pause tun darfst und was nicht“ durch. Und wenn du noch weitere Fragen zu deinen Finanzen hast, dann bist du bestens in der Stadtsparkasse München aufgehoben. Ebenso kannst du dich gerne bei der Finanzakademie der Stadtsparkasse München schlau machen – ein spezielles Angebot für junge Leute.