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Eine Collage zum Thema Überschuldung vor blauem Hintergrund. In der Mitte steht ein verzweifelter Mann, der seine Hände an den Kopf schlägt. Er ist umgeben von zahlreichen fliegenden Briefumschlägen, von denen einige deutlich mit dem roten Aufdruck „RECHNUNG“ gekennzeichnet sind.

Überschuldung: So entkommst du der Finanzfalle … step by step

Krise auf dem Konto? Das kennt jeder. Wenn aber längerfristig das eigene Budget aus dem Lot gerät, dann ist professionelle Hilfe gefragt.

Steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten reißen große Löcher in die eigene Haushaltskasse. Die Folge ist: Viele müssen den Gürtel enger schnallen.

So lange du aber bestehende Kredite bedienen und somit geliehenes Geld zurückzahlen kannst, ist alles im Lot.

Sollten allerdings die Kreditraten für dich unbezahlbar werden und dein Lebensunterhalt gefährdet sein, wird es höchste Eisenbahn zu handeln. Dann bist du überschuldet.

Schritt 1: Stundung der Raten

Wenn du dir sicher bist, dass die schwierig finanzielle Situation nur vorübergehend ist, lohnt sich eine Stundung der Raten. Hier musst du aber die:den Kreditgeber:in um einen Zahlungsaufschub bitten – in der Regel drei bis sechs Monate. Für diese Zeit werden Verzugszinsen fällig und die Kreditlaufzeit verlängert sich. Eine Tilgungsaussetzung wäre auch eine Möglichkeit; hier zahlst du für eine bestimmte Zeit nur die Zinsen für den Kredit. Dadurch sinkt natürlich die monatliche finanzielle Belastung, aber die Kreditlaufzeit verlängert sich auch hier.

Schritt 2: Schuldenvergleich

Wenn die Schulden einfach zu viel sind, macht es Sinn, sich mit den Gläubiger:innen auf einen Vergleich zu einigen – entweder eine Einmalzahlung oder kleinere Raten. Das Ziel für diesen Schritt ist, einen Teil der Schulden zurückzuzahlen und den Rest des Schuldenbergs erlassen zu bekommen. Damit kann man auch eine Verbraucherinsolvenz vermeiden – vorausgesetzt, die Gläubiger:innen spielen mit.

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Schritt 3: Konto- und Lohnpfändung

Bei einer Kontopfändung durch die Gläubiger:innen solltest du schnell dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Denn damit erhältst du Pfändungsschutz für das Existenzminimum und hast somit das Nötigste zum Leben; somit kannst du Miete, Strom oder Lebensmittel weiterhin bezahlen. Eine weitere Möglichkeit für die Gläubiger:innen ist der Weg über deine:deinen Arbeitgeber:in; bei der Lohnpfändung wird dein Nettoeinkommen gepfändet und nur das Mindesteinkommen steht dir dann zur Verfügung.

Schritt 4: Insolvenzverfahren

Wenn alle Stricke reißen und du dich hoffnungslos überschuldet hast, hast du die Chance, eine Verbraucherinsolvenz in die Wege zu leiten. Dazu musst du bei deinem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Die Folge ist, dass du drei Jahre lang den pfändbaren Teil deines Einkommens zur Schuldentilgung abtreten musst. Schuldnerberatungsstellen sind hier unverzichtbare Wegbegleiterinnen.

Natürlich findest du auch Hilfe bei der Stadtsparkasse München, die dir mit ihren fachkompetenten Berater:innen gerne zur Seite steht.

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