Solche Klauseln sind von der ersten Sekunde an unwirksam … auch wenn du den Mietvertrag unterschreibst.
Grundsätzlich gilt: Eine Vertragsklausel ist ein bestimmter Teil oder eine Bedingung in einem Regelwerk, zum Beispiel in einem Mietvertrag.
Die Fähigkeit, Vertragsklauseln zu verstehen, ist dabei entscheidend und bewahrt dich vor möglichen Fallstricken.
Was bedeutet es, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Klauseln, die unwirksam sind, gelten einfach nicht und besitzen keine rechtliche Bindung. Hier tritt dann automatisch die gesetzliche Regelung in Kraft.
Zu schnell erhöhte Staffelmieten
Staffelmieten sind nur zulässig, wenn jede Stufe mindestens ein Jahr unverändert bleibt; frühere Erhöhungen sind unwirksam. Zudem sollte die jeweilige Mieterhöhung mit einem Geldbetrag beziffert werden.
Forderung von zusätzlichen Sicherheiten neben der Mietkaution
Mehr als drei Nettokaltmieten für die Mietkaution oder zusätzliche finanzielle Sicherheiten sind unzulässig.
Verlängerte Kündigungsfristen
Du als Mieter:in hast immer drei Monate Zeit, die Wohnung oder das Haus zu kündigen; längere Fristen sind unwirksam.
Abschluss von bestimmten Versicherungen
Du darfst generell nicht verpflichtet werden, eine Haftpflicht‑ oder Hausratversicherung abzuschließen; diese Versicherungen sind durchaus ratsam, aber freiwillig.
Haftungsausschluss der Vermieter:innen für Mängel
Die gesetzliche Haftung für Schäden durch Mängel kann dein:e Vermieter:in nicht vollständig ausschließen.
Zu hoher Betrag bei Kleinreparaturklauseln
Klauseln ohne klare Kostenobergrenzen oder mit zu hohen Beträgen, wie 250 Euro pro Reparatur, gelten als überzogen und sind deshalb unwirksam. Zudem sind mit Kleinreparaturen nur sogenannte Bagatellschäden gemeint, wie ein tropfender Wasserhahn oder eine klemmende Tür.
Generelles Verbot von Haustieren
Ein pauschales Verbot aller Haustiere ist unwirksam, denn Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen oder Kanarienvogel, gelten als zumutbar. Aber bei Hunden und Katzen solltest du die:den Vermieter:in um Erlaubnis fragen.
Vorgaben für Wandfarben oder Gestaltung während der Mietzeit
Farbwahlklauseln wie „nur weiße Decken- und Wandfarbe erlaubt“ sind oft unzulässig – vor allem, wenn du dich dadurch während der Mietzeit zu stark eingeschränkt fühlst.
Zu starre Renovierungsfristen bzw. Endrenovierungspflicht
Klauseln wie „beim Auszug aus der Wohnung/dem Haus komplett renovieren“ oder „alle drei Jahre muss komplett gestrichen werden“ sind meist unwirksam, weil der tatsächliche Zustand der Wohnung bzw. des Hauses dabei unberücksichtigt bleibt.
Das sind neun häufig vorkommende Klauseln, die unwirksam sind. Und was grundsätzlich in einem Mietvertrag stehen sollte, erfährst du im Artikel „Mietvertrag unterschreiben: Das solltest du vorab wissen!“. Du hast noch mehr Immobilienfragen? Dann wende dich doch einfach vertrauensvoll an die gut geschulten Berater:innen der Stadtsparkasse München.
Das sind neun häufig vorkommende Klauseln, die unwirksam sind. Und was grundsätzlich in einem Mietvertrag stehen sollte, erfährst du im Artikel „Mietvertrag unterschreiben: Das solltest du vorab wissen!“. Du hast noch mehr Immobilienfragen? Dann wende dich doch einfach vertrauensvoll an die gut geschulten Berater:innen der Stadtsparkasse München.