Solche Klauseln sind von der ersten Sekunde an unwirksam … auch wenn du den Mietvertrag unterschreibst.
Grundsätzlich gilt: Eine Vertragsklausel ist ein bestimmter Teil oder eine Bedingung in einem Regelwerk, zum Beispiel Mietvertrag.
Die Fähigkeit, Vertragsklauseln zu verstehen, ist dabei entscheidend und bewahrt dich vor möglichen Fallstricken.
Was bedeutet es, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Zu schnell erhöhte Staffelmieten
Forderung von zusätzlichen Sicherheiten neben der Mietkaution
Verlängerte Kündigungsfristen
Du als Mieter:in hast immer drei Monate Zeit, die Wohnung oder das Haus zu kündigen; längere Fristen sind unwirksam.
Abschluss von bestimmten Versicherungen
Haftungsausschluss der Vermieter:innen für Mängel
Zu hoher Betrag bei Kleinreparaturklauseln
Generelles Verbot von Haustieren
Vorgaben für Wandfarben oder Gestaltung während der Mietzeit
Zu starre Renovierungsfristen bzw. Endrenovierungspflicht
Klauseln wie „beim Auszug aus der Wohnung/dem Haus komplett renovieren“ oder „alle drei Jahre muss komplett gestrichen werden“ sind meist unwirksam, weil der tatsächliche Zustand der Wohnung bzw. des Hauses dabei unberücksichtigt bleibt.
Das sind neun häufig vorkommende Klauseln, die unwirksam sind. Und was grundsätzlich in einem Mietvertrag stehen sollte, erfährst du im Artikel „Mietvertrag unterschreiben: Das solltest du vorab wissen!“. Du hast noch mehr Immobilienfragen? Dann wende dich doch einfach vertrauensvoll an die gut geschulten Berater:innen der Stadtsparkasse München.