Immer mehr Unternehmen ermöglichen es ihren Beschäftigten, ein Fahrrad oder E-Bike über die:den Arbeitgeber:in zu leasen.
In der Regel werden dann sogar von den Arbeitnehmer:innen teurere Räder oder E-Bikes gewählt, da beim Leasing die hohen Anschaffungskosten weniger abschreckend sind.
Der Obstkorb von gestern ist das neue Leasing-Rad von heute: Wenn du die aktuellen Stellenausschreibungen in der Tageszeitung oder im Internet studierst, wird dir auffallen, dass das Jobrad- oder Dienstrad-Leasing sehr häufig angeboten wird. Immer mehr Unternehmen setzen auf diese Form der Mobilität, um ihren Mitarbeitern ein attraktives und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel zu bieten. So wird das Rad nicht nur zum Symbol für Nachhaltigkeit, sondern auch zu einem wichtigen Benefit im modernen Arbeitsumfeld.
Wie funktioniert Jobrad-Leasing?
Das läuft ganz ähnlich wie beim Autoleasing. Dein:e Arbeitgeber:in least das Rad und stellt es dir dann zur Verfügung. In der Regel darfst du dir das Modell selber aussuchen und sowohl für geschäftliche als auch private Zwecke nutzen. Beim Jobrad-Leasing per Gehaltsumwandlung wird dir die vorher festgelegte Leasingrate monatlich vom Bruttolohn für einen bestimmten Zeitraum abgezogen.
Was passiert zum Ende der Laufzeit des Leasingvertrags?
Typische Laufzeit für einen Leasingvertrag sind meist 36 Monate. Nach dessen Ende kannst du das Rad zurückgeben oder zum Restwert erwerben. Oder du least alternativ ein neues Rad.
Was muss die:der Arbeitgeber:in tun?
Hier muss deine Firma mit einem Fahrradleasing-Anbieter zusammenarbeiten. Ebenso ist es wichtig, dass dein:e Arbeitgeber:in für ein fahrradfreundliches Umfeld sorgt, wie wettergeschützte und sichere Fahrradabstellplätze.
Was passiert mit der Steuer?
Weil diese Leasingrate nicht versteuert wird, verringert diese Gehaltsumwandlung die fälligen Steuern und Sozialabgaben. Eine kleine Einschränkung existiert: Wenn du das Jobrad privat nutzt, muss ein kleiner Teil versteuert werden. Im Gegensatz zum Dienstwagen, der mit einem Prozent besteuert wird, wird das Jobrad nur nach der 0,25-Prozent-Regelung versteuert. Und falls das Rad für dich sogar ein Gehalts-Extra darstellt, dann ist es komplett steuer- und abgabenfrei – in diesem Fall ist es eine geniale Alternative zu einer Gehaltserhöhung!
Wenn du gerne in deine Arbeit radelst, dann ist ein Jobrad sicherlich ein tolles Angebot – sommers wie winters. Denn die meisten Fahrradwege sind auch in der kalten Jahreszeit gut geräumt und gestreut. Zudem tust du auch noch aktiv etwas für deine Umwelt, denn mit dem Rad kommst du umweltbewusst, gesund und schnell ans Ziel. Also, auf ins Fahrradvergnügen!