Business Finanzen

Wer erbt Ihr digitales Vermögen – und wie?

2. Dezember 2020

Der rasante Wandel vom Analogen zum Digitalen hat in den letzten Jahren viele Bereiche des Lebens grundlegend verändert. Insbesondere durch die Verbreitung des Internets sind neue Realitäten entstanden, deren Tragweite vielen Nutzern noch gar nicht voll bewusst ist. Stichwort „digitales Ver-mögen“: Hier hat sich eine Parallelwelt von Werten gebildet, die im Ernstfall ins Nirwana abzudriften droht – wenn man nicht rechtzeitig vorbeugt.

Daten sind mehr als Informationen

Was waren das für Zeiten, als Wörter wie „virtuell“ oder „online“ noch ein Exotendasein fristeten: Sparbücher waren richtige Bücher, Aktienwerte standen auf Papier, Gold lag in Form von Barren oder Krügerrands im Safe, Dokumente und Erinnerungen befanden sich in Mappen, Fotoalben oder Diakästen.

Die zunehmende Digitalisierung hat das alles gründlich durcheinandergewirbelt: Private oder geschäftliche Besitztümer, die man einst in die Hand nehmen und weitergeben konnte, sind oft nur in Form von Daten vorhanden – und das nicht einmal in Speichermedien vor Ort, sondern zunehmend in der „Cloud“. Man denke zum Beispiel an Online-Banken und Versicherungen, Software-Lizenzen, passwortgeschützte E-Mail-Accounts, paydirect oder PayPal-Konten. Ähnliches gilt für immaterielle Werte wie gescannte Dokumente, private Foto- oder Videosammlungen. Solange der jeweilige Besitzer die Kontrolle darüber behält, ist alles in Ordnung. Aber was, wenn diese Kontrolle verlorengeht, weil der Zugangsberechtigte sie nicht mehr ausüben kann?

Nach dem Tod hilft kein „Sesam öffne dich“

Das Problem: Stirbt jemand, der wichtige Assets nur in Form von Daten auf irgendwelchen Servern besitzt, haben die gesetzlichen Erben – oder auch die Geschäftspartner – ohne die Zugangsdaten praktisch keine Chance, an diese Vermögenswerte heranzukommen. Dasselbe gilt bei schweren Erkrankungen wie Demenz oder bei einem irreversiblen Koma. Die entsprechenden Konten bleiben dann bestehen, ohne einen handlungsfähigen Besitzer zu haben und jemals wieder genutzt zu werden. Selbst Social-Media-Accounts erlöschen ja nicht automatisch mit dem Tod ihres Inhabers, sondern bestehen theoretisch bis zum jüngsten Tag weiter: Ohne Zugangsdaten findet keine Löschung, Änderung und Aktualisierung statt.

Herrenloses Gut vermeiden – keine leichte Aufgabe

Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten von uns heute mehrere, oft sogar sehr viele Online-Konten mit unterschiedlichen Zugangsdaten unterhalten. Wer sichergehen will, dass all diese Assets nach seinem Tod nicht herrenlos werden, sondern den legitimen Erben zufallen, muss also in irgendeiner Form Vorsorge treffen. Viele Online-Provider und Plattformbetreiber haben dieses Problem inzwischen erkannt und befassen sich mit möglichen Lösungsansätzen – aber noch ist das Patentrezept nicht gefunden.

Höchste Zeit, Vorsorge zu treffen

Denkbar ist zum Beispiel, eine zentrale Passwortverwaltung wie die des Internet-Browsers Firefox zu nutzen: Dann sind die Zugangsdaten zu sämtlichen Online-Konten automatisch für die synchronisierten Endgeräte gespeichert. Eine andere Möglichkeit ist die Kombination von analogen und digitalen Maßnahmen: Eine gedruckte Liste mit allen Zugangsdaten wird in einem Safe aufbewahrt, dessen Schlüsselcode wiederum beim Testamentsverwalter hinterlegt ist. Wie gesagt: Die eine, alles umfassende Ideallösung gibt es noch nicht. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, eine digitale Bestandsaufnahme zu machen und sich die geeignete Absicherung für den Fall des Falles zu überlegen. Und mit Sicherheit lohnt es sich, Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater bei der Stadtsparkasse München auf dieses Thema anzusprechen.

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