Eine Steuererklärung kann sich für dich wirklich lohnen, denn viele Ausgaben lassen sich anrechnen und sorgen somit für einen finanziellen Bonus, über den sich dein Konto freuen wird.
Semesterbeiträge, Studiengebühren und Studienkosten zählen zu den höchsten Ausgaben, die du im Laufe deines Studiums zu zahlen hast.
Du kannst fast alle Ausgaben, die du für das Studium hast, von der Steuer absetzen; entweder als Sonderausgaben oder Werbungskosten.
Du solltest von Anfang an alle Belege rund um dein Studium sammeln und aufheben.
WEG 1: Du bist im Erststudium
Eine Steuererklärung macht Sinn, wenn du jährlich ein Einkommen hast, das deutlich den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro übersteigt (2026: 12.348 Euro). Im Klartext: Erst wenn du Steuern bezahlst, kannst du deine Studienkosten als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro pro Jahr geltend machen.
WEG 2: Du bist im Zweitstudium
Damit sind unter anderem ein Master, eine Promotion, ein MBA, ein zweiter Bachelorstudiengang, ein Aufbaustudium, ein Ergänzungsstudiengang oder ein Erststudium nach einer Ausbildung gemeint. In diesen Fällen kannst du deine Kosten als Werbungskosten unbegrenzt absetzen. Das Besondere dabei: Es ist möglich, dass die Werbungskosten während des Studiums als Verlust festgestellt werden können. Und mit diesem sogenannten Verlustvortrag könntest du deine Studienkosten bis in dein erstes Berufsjahr mitschleppen und dann gezielt absetzen.
WEG 3: Du bist im dualen Studium
Da du während deines Studiums auch ein regelmäßiges Gehalt beziehst, kannst du deine Studien-bzw. Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen lassen.
WEG 4: Du bist ein:e Werkstudent:in
Wenn du in diesem Fall im Jahr mehr als die oben genannten steuerlichen Grundfreibeträge verdienst, dann musst du Steuern bezahlen, was bedeutet, dass du als Werkstudent:in deine Studienkosten im Erststudium als Sonderausgaben und im Zweitstudium als Werbungskosten anführen kannst.
WEG 5: Du machst ein Fernstudium
Dies wird steuerlich wie ein gewöhnliches Studium behandelt. Das bedeutet, dass du all deine Studienkosten – je nachdem, ob du dich im Erst- oder Zweitstudium befindest – steuerlich geltend machen kannst. Zusätzlich sind Reisekosten und Arbeitszimmer absetzbar.
WEG 6: Du bist als Studi im Ausland
Auch hier gilt die Unterscheidung, ob du dich im Erst- oder Zweitstudium befindest. In diesen Fällen gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie bei WEG 1 und WEG 2.
WEG 7: Du machst ein berufsbegleitendes Studium
Da es direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, kannst du deine Studienkosten als Werbungskosten geltend machen.
Was sonst noch wichtig ist …
Für deine Steuererklärung benötigst du immer die Steuer-Identifikationsnummer. Das ist eine elfstellige Nummer, die dauerhaft gültig ist und sich auch nicht zum Beispiel durch einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstands ändert. Falls du deine Steuer-Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen hast, dann kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern deine Nummer online beantragen.
Und noch ein Tipp: Bereits während des Jahres erhältst du Dokumente, die du für deine Steuererklärung benötigst. Deshalb ist es sinnvoll, für diese Unterlagen einen festen Ablageort zu schaffen. Das kann eine Schublade in deinem Schreibtisch oder sogar ein Schuhkarton sein.
Wenn du mehr Wissenswertes erfahren möchtest, dann wirf doch einen Blick auf den Artikel „4 unverzichtbare Steuertipps für Student:innen “, der dich über Steuerklassen und Studienkosten informiert. Natürlich unterstützt dich auch die Stadtsparkassen-Filiale barer41 im Univiertel, wenn du Finanzfragen hast.