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4 unverzichtbare Steuertipps für Student:innen – Teil 1

Steuern und das Finanzamt – zwei Wörter, die nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern auch Studis auf Anhieb verunsichern.

Studierende erhalten Geld zurück durch Steuererklärungen und Studienkostenabzüge, besonders beim Zweitstudium.
Auch beim Erststudium lohnt es sich bei hohen Einnahmen.

Steuern und das Finanzamt – zwei Wörter, die nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern auch Studis auf Anhieb verunsichern. Doch wusstest du, dass auch du als Student:in bares Geld vom Finanzamt zurückbekommen kannst? Wir waren live dabei, als Elke Mehl, eine erfahrene Steuerberaterin, in der barer41 wertvolle Insights für die Steuererklärung für Studierende gegeben hat.

Unsere wichtigsten Tipps aus dem Vortrag haben wir für dich zusammengefasst:

1- Verpflichtende Steuererklärung: In diesen Fällen musst du aktiv werden

Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du zum Beispiel selbstständig bist oder mehrere Jobs nebeneinander mit Steuerklasse 6 hast.

2- Lohnt sich für viele Studis: Steuererklärung freiwillig abgeben

Eine freiwillige Steuererklärung rentiert sich zum Beispiel dann für dich, wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst: Das bedeutet, wenn dein Chef Lohnsteuer für dich ans Finanzamt zahlt, gibt‘s bei Abgabe der Steuererklärung mit dem Abzug von Kosten Geld vom Finanzamt für dich zurück. Auch studienbezogene Ausgaben kannst du unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen (siehe Punkt 4). Gut zu wissen: Wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst, der 2024 übrigens um 696 Euro höher bei 11.604 Euro ist, bekommst du sogar die gesamte Lohnsteuer für das entsprechende Steuerjahr zurück.

Mehr zum Thema

3- Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium: Deshalb ist sie für deine Steuer so wichtig

3 a) Beim Erststudium kannst du deine Studienkosten als Sonderausgaben absetzen. Eine Steuererklärung rentiert sich für dich aber nur, wenn du im selben Jahr entsprechend hohe Einnahmen hast, die deutlich über dem Grundfreibetrag liegen.

3 b) Beim Zweitstudium (zum Beispiel Master, Promotion etc.) oder einem Erststudium nach einer Ausbildung, kannst du deine Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Werbungskosten kannst du während des Studiums jährlich als Verlust feststellen lassen und mit dem sogenannten Verlustvortrag deine Studienkosten quasi bis in dein erstes Berufsjahr „mitschleppen“, in dem du deine ersten höheren Einnahmen hast.

4- Studierende können diese Kosten für die Uni absetzen

Folgende Studienkosten kannst du von der Steuer absetzen:
Studien-, Seminar-, Kursgebühren
Fachliteratur, Laptop, Schreibtisch etc.
zum Beispiel zur Uni oder Lerngruppe mit 0,30 €/gefahrenen km od. öffentliche Verkehrsmittel
bis zu 240 €/Jahr
bis max. 1.260 €/Jahr
Bald gibt‘s weitere Steuer-Tipps von uns. In Teil 2 erfährst du u. a. mehr darüber, was du zum Beispiel als Influencer bei der Steuer beachten musst und wie du ein Auslandsstudium von der Steuer absetzen kannst.
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