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Vertrag widerrufen: Widerrufsbelehrung mit Kugelschreiber zur Erklärung von Widerrufsrecht und 14-tägiger Frist.

Vertrag widerrufen? Das geht ganz easy!

Es klingelt mal wieder überraschend ein:e Vertreter:in an der Haustür und du schaffst es nicht, sie:ihn abzuwimmeln? Oder du schließt einen Vertrag im Internet oder am Telefon ab? Alles halb so schlimm, denn …

Die gute Nachricht ist: Wenn du diesen Vertragsabschluss später bereust, dann kannst du nachträglich diesen Vertrag widerrufen.

Ein Widerruf bedeutet im deutschen Recht die Rücknahme oder Aufhebung einer zuvor abgegebenen Erklärung, wie bei einem Vertrag.

Kurz gesagt, du machst eine Entscheidung, Erklärung oder einen Vertrag rückgängig.

Gibt es bei einem Widerruf Fristen zu beachten?

Ja, du hast in der Regel 14 Tage Zeit, um einen Vertrag zu widerrufen; dies gilt sowohl für sogenannte Fernabsatzverträge, die du über das Internet oder Telefon abgeschlossen hast, als auch für Haustürgeschäfte.

Welche Formalien sind einzuhalten?

Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, also beispielsweise per Brief oder E-Mail. Es ist wichtig, dass der Widerruf innerhalb der Frist bei der:beim Vertragspartner:in pünktlich eingeht. Wenn du dich für einen Brief entscheidest, dann macht es Sinn, du schickst ihn per Einschreiben ab. Und bei einer E-Mail aktivierst du am besten die Empfangs- und Lesebestätigung. Damit hast du in beiden Fällen den Nachweis für die ordnungsgemäße Zustellung bei der:beim Empfänger:in, die:der dein:e Vertragspartner:in ist.

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Müssen Gründe für den Widerruf angegeben werden?

Nein, Gründe müssen nicht angegeben werden. Es reicht, wenn du den Vertrag einfach widerrufst; dabei bitte auch die Vertrags- und/oder Kundennummer im Widerruf ergänzen.

Wann kann ein Vertrag nicht widerrufen werden?

Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn es sich etwa um maßgefertigte Produkte oder um Dienstleistungen, die bereits erbracht wurden, handelt.

Wo ist Hilfe zu finden?

Hilfe findest du bei den Verbraucherschutzdiensten; dort gibt es meist online einen vorgefertigten Musterbrief für deinen Widerruf.

News im Online-Handel: Ein Klick reicht ab sofort für den Widerruf. Denn seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen Widerruf-Button/-Link bereitstellen, mit dem Verbraucher:innen Verträge genauso einfach widerrufen wie abschließen können.

Auch die Stadtsparkasse München ist mit Rat und Tat an deiner Seite – gerne in der Filiale barer41 mitten im Univiertel.

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