Dabei ist es wichtig, dass du den sprichwörtlichen Spagat zwischen studentischen Verpflichtungen und Nebenjob meisterst.
Eine gute Planung der Arbeitszeiten ist Voraussetzung, damit der Nebenjob nicht zur Belastung wird.
Es macht Sinn, dass bei deiner Suche nach einem Nebenjob zum Beispiel die Wörter „flexible Arbeitszeiten“, „anpassbare Arbeitszeiten“, „studentengeeignet“ oder „studentenfreundlich“ in den Jobangeboten auftauchen.
Nebenjobs, die schnelles Geld versprechen
Dazu gehören etwa Tätigkeiten als Kellner:in bzw. Barista oder im Einzelhandel. Auch Nachhilfestunden geben ist durchaus lukrativ – vor allem, wenn du in Mathe, Chemie, Physik und Sprachen fit bist.
Nebenjobs, die einen Lernfaktor besitzen
Hier bieten sich die Arbeiten direkt an der Uni an, beispielsweise als studentische Hilfskraft bei deinem Lehrstuhl oder als Mitarbeitende:r in der Bibliothek bzw. Verwaltung.
Nebenjobs, die den Berufseinstieg erleichtern können
Viele Unternehmen bieten Stellen für Werkstudent:innen an, bei denen du als Studi nicht nur Geld verdienst, sondern auch erste praktische Erfahrungen und wertvolle Kontakte sammelst. Diese Tätigkeit lässt sich auch gut in deinem Lebenslauf platzieren, da ein Job als Werkstudent:in Teil einer beruflichen Orientierung ist.
Nebenjobs, die digitales Arbeiten anbieten
Die Spannbreite ist groß; dies können Remote-Jobs sein, unter anderem im Social-Media-Bereich, wie als Content Creator. Ebenso sind Tätigkeiten im Kundenservice per Chat für dich als Studi gut geeignet, da meist eine freie Zeiteinteilung möglich ist.
Nebenjobs, die unkonventionell sind
Wenn du Action magst, dann wirst du dich im Event- und Promotionsegment wohlfühlen. Auch bei Hundesitting kannst du meist deine Arbeitszeit flexibel einteilen.
Check-up: Was bei Minijobs finanziell on top möglich ist
Viele Nebenjobs werden auf Basis eines Minijobs ausgeübt. Der Vorteil ist: Minijobs erlauben es, ein wenig Geld zu verdienen, ohne dabei direkt Sozialabgaben zahlen zu müssen (Stand 2025: 556 Euro monatlich/ab 2026 voraussichtlich 603 Euro im Monat). Zudem sind hier Zuwendungen möglich, die auf die Verdienstgrenze keinen Einfluss haben:
- Steuerfreie Zuschläge:
Dazu gehört der Zuschlag, den du eventuell erhältst, wenn du nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitest.
- Zuschüsse zum Deutschlandticket
Wenn du mit den Öffis unterwegs bist und dein:e Arbeitgeber:in Zuschüsse zum Deutschlandticket anbietet, dann greif sofort zu.
- Trinkgelder
Das Trinkgeld, das du als freiwillig gezahlte Leistung von Dritten zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhältst, zählt nicht zum Arbeitsentgelt.
Du möchtest noch mehr zu Finanzthemen wissen? Dann bist du in der Stadtsparkassen-Filiale barer41 gut aufgehoben – eine coole Location für junge Leute.