Deshalb ist es wichtig, dass du als Mieter:in deine Rechte und Pflichten kennst. Denn somit kannst du unnötige Konflikte vermeiden und deinen Wohnungswechsel stressfrei gestalten.
Die Mietkaution kann von der:vom Vermieter:in zu Beginn eines Mietverhältnisses von der:vom Mieter:in verlangt werden.
Sie ist für Vermieter:innen elementar, um sich gegen Schäden, Mietrückstände oder Nebenkostennachzahlungen abzusichern, wenn das Mietverhältnis beendet wird.
Ist die Mietkaution gesetzlich geregelt?
Ja, die gesetzliche Grundlage findest du in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In diesem Paragrafen wird unter anderem geregelt, dass als Mietkaution maximal drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten) verlangt werden darf.
Muss die Mietkaution immer bezahlt werden?
Die Mietkaution wird grundsätzlich von den Mieter:innen gezahlt. Sie ist aber nicht verpflichtend, solange keine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde. Wird sie jedoch vereinbart, musst du als Mieter:in zahlen – spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses.
Was passiert mit der Kaution während der Mietzeit?
Die:der Vermieter:in muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und als Spareinlage zum üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen dir als Mieter:in zu und erhöhen den Rückzahlungsbetrag bei Auszug.
Wann erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hast du Anspruch auf Rückzahlung der Kaution – inklusive Zinsen. Jedoch hat die:der Vermieter:in angemessen Zeit, um eventuell offene Forderungen, zum Beispiel bei Reparaturen, zu prüfen; laut Rechtsprechung in der Regel drei bis sechs Monate.
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