Und wenn diese Regeln nicht verständlich formuliert sind, sind Streit, Ärger und Chaos vorprogrammiert, was letztendlich Nerven und Zeit kostet.
Die Lösung heißt Hausordnung, die für Mieter:innen und Eigentümer:innen, die im Gebäude wohnen, gleichermaßen gilt.
Die Hausordnung sollte Teil deines Mietvertrags sein.
So wird eine Hausordnung juristisch definiert
Aus juristischer Sicht tummeln sich in einer Hausordnung privatrechtliche Vorschriften, die das Zusammenleben in einer Immobilie mit mehreren Hausbewohner:innen klar regeln. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht, eine Hausordnung einzuführen! In diesem Fall gelten dann die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel in puncto Ruhezeiten.
Wann du spätestens die Hausordnung erhalten solltest
Es ist wichtig, dass die Hausordnung dem Mietvertrag als Anlage beigefügt wird oder sogar Teil des Mietvertrags selbst ist. Denn die Hausordnung tritt erst in Kraft, wenn beide Mietvertragsparteien – Mieter:in und Vermieter:in/Hausverwaltung – den Mietvertrag unterschrieben haben. Kleiner Tipp: Schau den gesamten Mietvertrag sorgfältig durch und wirf auch einen Blick auf die Rückseiten deines Mietvertrags.
Das darf alles in der Hausordnung stehen!
In den meisten Hausordnungen sind unter anderem folgende (Standard-)Regelungen enthalten:
- Ruhezeiten:
Üblich sind Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr und eventuell tagsüber zur Mittagszeit, zum Beispiel von 13 bis 15 Uhr.
- Gemeinschaftsräume:
Dazu zählen Keller, Treppenhaus, Waschküche, Fahrradraum und Garten; hier können Zeiten für die Nutzung festgelegt werden.
- Pflege der Gemeinschaftsräume:
Meist gibt es einen Reinigungsplan, der regelt, welche:r Mieter:in wann die Räume sauber machen sollte.
- Haustiere:
Es kann festgelegt werden, ob Haustiere erlaubt sind und welche Auflagen damit verbunden sind, wie etwa dass Hunde immer an die Leine müssen. Kleiner Tipp: Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Zierfische sind in der Regel grundsätzlich erlaubt.
- Garage/Stellplätze:
Meist darfst du nur auf den zugewiesenen Flächen parken; dabei solltest du auch eine eventuell vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten.
- Renovierungen und bauliche Veränderungen in der Wohnung:
Hier ist es sinnvoll, dass du vorab die Zustimmung bei der:dem Vermieter:in bzw. der Hausverwaltung einholst.
- Rauch- und Grillverbot:
Dies gilt meist für Gemeinschaftsräume und zwar aus Brandschutzgründen oder zum Schutz der Nachbar:innen vor Rauch- sowie Geruchsbelästigung.
Du brauchst noch mehr Infos? Dann wende dich doch einfach an das kompetente Beratungsteam der Stadtsparkasse München. Oder du nimmst an den Online-Seminaren der Stadtsparkasse München teil, die dir viel Immobilien-Fachwissen vermitteln; Näheres erfährst du hier.