Finanzen

Kein Urlaub ohne passenden Versicherungsschutz

9. Juli 2020

Abschalten, ausspannen, Kraft tanken – damit Sie Ihren Urlaub stressfrei genießen können, sollten Sie vor Reiseantritt an einen sinnvollen Versicherungsschutz denken.

Reiserücktrittskostenversicherung:
Wenn das Ende vor dem Anfang steht. Akute Blinddarmentzündung zwei Tage vor dem lang ersehnten Urlaub? Krankenhaus statt Wellnesshotel? Und dazu noch hohe Stornokosten? Zumindest gegen den finanziellen Schaden können Sie sich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern. Sie zahlt – meist gegen einen geringen Selbstbehalt –, wenn Sie oder ein naher Angehöriger wegen einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder anderer wichtiger Gründe den Urlaub nicht antreten können.

Wird die Reise zwar angetreten, muss aber abgebrochen werden, greift die Reiseabbruchversicherung. Diese Police ersetzt die Storno- und die zusätzlichen Rückreisekosten sowie Aufwendungen für gebuchte, aber nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen – beispielsweise für Ausflüge oder den Mietwagen.

Auslandsreisekrankenversicherung:
Vorsorge vor finanziellem Schaden. Ob Beinbruch, Grippe oder unerträgliche Zahnschmerzen: Vor Unfällen oder Krankheit ist man auch im Urlaub nicht gefeit. Grundsätzlich genießen gesetzlich Versicherte auch im Urlaub Krankenversicherungsschutz – allerdings mit erheblichen Einschränkungen. So zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nur dann, wenn Sie Ihre Ferien in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes verbringen oder in Regionen reisen, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Und auch dort decken die Zahlungen oft nur einen kleinen Teil der Kosten, denn es werden nur die Leistungen erstattet, die auch die gesetzliche Krankenversicherung des Urlaubslandes vorsieht. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport bezahlt die GKV auf keinen Fall. Und bei Reisen außerhalb Europas oder in Staaten, die mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, müssen Urlauber die krankheitsbedingten Kosten immer aus eigener Tasche bezahlen. Wenn Sie also einen Urlaub außerhalb Deutschlands planen: Schließen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.

Behandlung vor Ort und Rücktransport

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt sämtliche Kosten für

  • ambulante und stationäre Behandlungen,
  • erforderliche Arznei-, Heil- und Hilfsmittel,
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Füllungen in einfacher Ausführung,
  • den medizinisch notwendigen Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt,
  • Mehraufwendungen eines medizinisch notwendigen Rücktransports und
  • die Bestattung im Ausland oder die Überführung im Todesfall.

Die Versicherung gilt in der Regel für ein Jahr, wobei sich die Tarife an der Reisedauer orientieren: Die meisten Verträge gelten für Reisen bis zu sechs Wochen und kosten oft deutlich unter 100 Euro. Für Auslandsaufenthalte über 45 Tage gibt es separate Verträge.

Reisegepäckversicherung/Diebstahlversicherung

Diebe machen auch vor Urlaubern nicht halt. Glück hat, wer bereits über eine private Hausratversicherung verfügt, denn diese deckt auch Wertsachen und Reisegepäck außer Haus ab, also zum Beispiel bei Einbrüchen in Ferienunterkünften. Wer keine solche Hausratversicherung hat, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen.

Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt bei Einbruch nur dann, wenn gewaltsam in Ihr Feriendomizil eingedrungen wurde. Wer die Terrassentür oder das Fenster offengelassen hat, ist selbst schuld. Um von der Versicherung Geld zurückzubekommen, müssen Sie die Polizei beziehungsweise die Hotelleitung informieren und den Einbruch dokumentieren.

Beratung gibt es in der Sparkasse

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Urlaub nach den passenden Policen. Ihre Sparkasse hilft Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Informationen zu Reisepolicen und allen anderen Versicherungsangeboten gibt es außerdem im Internet unter vkb.de/reiseversicherung

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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