In wenigen Wochen starten viele junge Menschen ins Berufsleben und verdienen ihr erstes Gehalt. Ein idealer Zeitpunkt, um an vermögenswirksame Leistungen (VL) zu denken. Fast jede/jeder dritte Zulagenberechtigte in Deutschland nimmt die Leistungen nicht in Anspruch. Meist aus Unwissenheit. Schon mit kleinen Beträgen kann aber einiges erreicht werden. Warum also nicht gleich nach dem Start ins Berufsleben regelmäßig eine feste Sparrate zur Seite legen?
Am einfachsten und vor allem sehr rentabel ist das, wenn ein Teil des Gehalts regelmäßig in vermögenswirksame Leistungen fließt. Häufig beteiligen sich Arbeiterin und Arbeitgeber daran und übernehmen so einen Teil des Vermögensaufbaus. Und das ist noch nicht alles. Abhängig vom Einkommen hilft auch der Staat durch Zahlung einer Arbeitnehmersparzulage mit und stockt so die Rendite kräftig auf. Vor allem junge Menschen fallen mit ihrem Einkommen in den ersten Berufsjahren unter die Fördergrenzen. Sie können darüber hinaus viele Jahre lang den Zinseszinseffekt nutzen. Besondere Renditechancen können winken, wenn die VL-Sparraten in einen Aktienfonds fließen.

Chefin und Chef machen häufig mit

Oft hilft das Unternehmen beim vermögenswirksamen Sparen, in dem es die VL-Beträge ganz oder teilweise übernimmt. In einigen Branchen ist das sogar tarifvertraglich geregelt. In anderen Betrieben wird meistens freiwillig etwas dazugegeben. Erkundigen Sie sich einfach, ob eine Beteiligung an einem VL-Vertrag möglich ist. Ist dies nicht möglich oder nur teilweise, können Sie auch mit einem Teil Ihres Gehalts vermögenswirksam sparen und so im Rahmen der Fördermöglichkeiten von der vollen staatlichen Förderung profitieren.

Bis zu 480 Euro jährlich

Das VL-Sparen funktioniert ganz bequem. Sie schließen einen Vertrag ab und beauftragen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber, monatlich darin einzuzahlen. Auch zweimonatliche, quartalsweise oder jährliche Zahlungen sind möglich. Insgesamt

  • kann der Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich, also 480 Euro jährlich, in Ihren VL-Vertrag einzahlen.
  • werden Sie als Zulagenberechtigte/r vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen und bis zu maximal 80 Euro pro Jahr belohnt.

Ihre Raten werden sechs Jahre lang in den Vertrag einbezahlt und im siebten Jahr ruht die angesparte Summe. Danach können Sie sich dieses Kapital ganz einfach auszahlen lassen. Sie können es aber auch in einen weiteren VL-Folgevertrag investieren und so ein kleines Vermögen aufbauen.

Mit Aktienfonds vermögenswirksam sparen

Auch wenn die Zinsen an den Finanzmärkten jetzt langsam wieder steigen, kann es besonders attraktiv sein, die VL-Sparbeträge in einen Aktienfonds anzulegen. Sie beteiligen sich damit an Unternehmen sowie deren Gewinnen und profitieren vom Wachstum der Wirtschaft. Die Stadtsparkasse München erläutert Ihnen gern, welcher Fonds sich aktuell für die Anlage Ihrer Sparbeträge eignet. Gehen Sie einfach auf unser Online-Kontaktformular. Hier können Sie schnell und unkompliziert einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

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