Finanzen

Steuererklärung für Studenten: Mit ein paar cleveren Steuertipps holst du dir dein Geld zurück!

02. September 2024

Im Laufe eines Studiums können sich viele Ausgaben anhäufen. Wenn du allerdings weißt, welche du davon in deiner Steuererklärung geltend machen kannst, holst du dir einen guten Teil davon wieder zurück. Sicherlich wirst du dir jetzt denken: Das ist mir zu viel Arbeit und am Ende kommt nur wenig dabei heraus. Doch da irrst du dich gewaltig!

Drei wesentliche Gründe, warum sich eine freiwillige Steuererklärung für dich lohnt

  • Rückerstattungen nicht versäumen
    Erstaunlich viele Ausgaben für dein Studium sind von der Steuer absetzbar. Dazu gehören beispielsweise Miete, Umzüge, Auslandssemester, Praktika oder Lernmaterialien. Wenn du deine Ausgaben mal kurz überschlägst, kommt schnell eine stattliche Summe zusammen, die du dir vom Finanzamt zurückholen kannst.
  • Steuererklärung rückwirkend einreichen
    Studierende können eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend nachreichen. Bei einem Verlustvortrag ist dies sogar bis zu sieben Jahre möglich.
  • Bequeme Online-Abgabe per ELSTER
    Für eine Studentensteuererklärung musst du nur nach einer Registrierung die ELSTER-Formulare ausfüllen und deine Erklärung digital abschicken. Vorkenntnisse brauchst du dafür nicht.

In folgenden Fällen bist du sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzuliefern

Normalerweise musst du keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. In bestimmten Fällen bist du dazu aber verpflichtet. Dafür musst du folgende Punkte beachten:

  • Dein Jahreseinkommen übersteigt den gesetzlichen Grundfreibetrag für zu versteuernde Einkommen.
  • Du bist selbstständig und du verdienst auf Rechnung im Jahr mehr, als der Grundfreibetrag beträgt.
  • Du verfügst über Mieteinnahmen bzw. Kapitaleinkünfte, die mit deinem sonstigen Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.

Gut zu wissen!

Alle drei Punkte beziehen sich darauf, ob du zu der Steuerklasse 1 mit einem Grundfreibetrag 11.604 Euro pro Jahr gehörst (Stand Januar 2024). Solltest du während deines Studiums beispielweise einem 538-Euro-Job nachgehen, aber KEINE sonstigen Einkünfte aus weiteren Jobs, Mieteinnahmen oder sonstigen Geldanlagen beziehen, bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Fristen, die du beachten musst

Der Abgabetermin deiner Steuererklärung hängt davon ab, ob du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist oder nicht. Bist du dazu verpflichtet, gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabetermin. Besteht keine Pflicht, hast du dafür vier Jahre Zeit. So kannst du eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2022 immer noch bis spätestens zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt abgeben.

Höhe der Rückerstattung

Die spannendste Frage ist natürlich: Wie viele der Studienkosten kannst du dir vom Finanzamt letztendlich wieder zurückholen? Hierzu musst du unterscheiden, ob es sich bei deinem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Ausgaben deiner Erstausbildung kannst du als Sonderausgaben und Ausgaben deiner Zweitausbildung als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

  • Erstausbildung
    Mit einer Erstausbildung ist immer nur die erste akademische Ausbildung nach dem Abi gemeint, beispielsweise die zum Bachelor. Dafür kannst du maximal 6.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen (Sonderausgabenabzug). Wobei du den jeweiligen Betrag nur in dem Jahr geltend machen kannst, in dem er auch angefallen ist.
  • Zweitausbildung
    Ein weiteres Studium nach dem ersten abgeschlossenen Studium gilt als Zweitausbildung, beispielweise ein Master oder eine Promotion. Die Ausgaben für die Zweitausbildung lassen sich als Werbungskosten absetzen. In diesem Fall geht das sogar rückwirkend summiert über die Jahre deiner Zweitausbildung.

Das Finanzamt berücksichtigt aber nur die Ausgaben, die du auch tatsächlich selbst bezahlt hast, und nicht deine Eltern oder jemand anderer. Eine Steuererklärung solltest du auf jeden Fall beim Finanzamt einreichen, auch wenn du nach dem Studium erstmal kein üppiges Einkommen hast, profitierst du von dem Verlustvortrag.

Lass dich umfassend beraten
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