Finanzen

Sommerreifen im Winter? Lieber nicht!

23. Dezember 2022

31 Meter unkontrolliertes Schlittern – das kann bei einer Notbremsung nicht nur sehr viel Geld kosten, sondern im schlimmsten Fall auch Menschenleben. Den Unterschied zwischen sicherem Anhalten und einem Zusammenprall liegt in den Reifen: Mit Winterreifen beträgt der Bremsweg bei 50 km/h auf einer Schneefahrbahn rund 31 Meter, mit Sommerreifen verdoppelt er sich auf gefährliche 62 Meter.

Selbst bei trockener Fahrbahn bremst es sich im Winter mit Sommerreifen schlechter, denn bei Temperaturen unter sieben Grad verhärtet die Gummimischung und verschlechtert somit die Hafteigenschaften. Ähnliches, wenn auch nicht ganz so krass, gilt übrigens auch umgekehrt: Bei warmer Witterung haben Winterreifen einen längeren Bremsweg als Sommerreifen.

Spätestens ab November Reifen wechseln

Es ist also mehr als ratsam, die Reifen entsprechend der Witterung zu wechseln. Einmal vor Wintereinbruch, also spätestens im November, einmal nach dem Ende der kalten Jahreszeit. Einige Länder und Regionen wie Slowenien, Südtirol und die französischen Alpen haben sogar eine grundsätzliche Winterreifenpflicht für einen festen Zeitraum, unabhängig von den Straßenverhältnissen.

In Deutschland gilt § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung. Er lautet wörtlich: „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ Und das heißt im Klartext: Winterreifen.

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Mit falschen Reifen kann es teuer werden

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Werden Sie also bei Schnee- oder Eisglätte mit Sommerreifen von der Polizei erwischt, kostet das auf jeden Fall: Es droht ein Bußgeld von 60 Euro und dazu ein Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Verkehrsbehinderung, sind sogar 80 Euro fällig. Und wenn andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer gefährdet werden, sind 100 Euro zu zahlen.

Noch strenger geht es in einigen beliebten ausländischen Wintersportregionen zu. In der Schweiz werden 100 Franken (rund 100 Euro) kassiert, in Slowenien 120 Euro, in Südtirol bis zu 345 Euro. In Österreich kann sogar eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer festgestellt wird. Große Unterschiede gibt es auch bei der vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe der Winterreifen – in Österreich beispielsweise vier Millimeter (die übrigens auch in Deutschland empfohlen werden). Sie sollten sich also rechtzeitig über die Bestimmungen des Reiselandes informieren, um nicht unnötig zur Kasse gebeten zu werden.

Ein Unfall kann richtig teuer werden

Erst recht leidet das Konto, wenn die falsche Bereifung zu einem Verkehrsunfall führt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für den Schaden des Unfallopfers auf, auch wenn die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Es droht allerdings eine Regressforderung: Je nach Sachlage kann die Versicherung einen erheblichen Anteil des gezahlten Schadens von der Verursacherin bzw. vom Verursacher zurückverlangen.

Auch die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden am eigenen Auto nicht immer. „Wenn vor Antritt der Fahrt erkennbar war, dass Sommerreifen völlig ungeeignet sind, kann die Versicherungsleistung für Schäden am eigenen Auto anteilig gekürzt werden“, erklärt Markus Huber vom Sparkassen-VersicherungsService. „Wer also bislang noch ohne Winterreifen unterwegs war, sollte jetzt schleunigst welche aufziehen lassen.“

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