Finanzen

Der Soli endet: Machen Sie daraus einen neuen Anfang

18. Januar 2021

Fast genau 30 Jahre nach dem Mauerfall hat sich der Bundestag 2019 auf die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar2021 geeinigt (bisher 5,5 Prozent der fälligen Einkommen-, Lohn und Kapitalertragsteuer bzw. der Körperschaftsteuer bei Unternehmen). Das bedeutet für rund 96,5 Prozent der Steuerpflichtigen in Deutschland mehr Nettoeinkommen – also vermutlich auch für Sie. Bei 90 Prozent der Steuerpflichtigen entfällt der Zuschlag sogar komplett. Lediglich Besserverdienende und Kapitalgesellschaften – wie GmbHs und Aktiengesellschaften – müssen den Soli weiterhin zahlen. Die schon jetzt geltenden Freigrenzen werden allerdings deutlich angehoben.

So viel dürfen Sie verdienen, ohne den vollen Soli zu zahlen:

Singles:
Alleinstehende werden künftig überhaupt erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro (bei Alleinerziehenden nach Abzug des jeweiligen Kinderfreibetrags) zur Kasse gebeten. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Nur wer darüber liegt, wird weiterhin mit dem vollen Zuschlag belegt.

Paare ohne Kinder:
Wo hier die Freigrenze liegt, hängt davon ab, ob beide Partner verdienen oder nur einer.

  • Bei nur einem Einkommen liegt die Freigrenze bei rund 136.000 Euro. Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden, darüber der volle Zuschlag.
  • Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, wird der Soli ab rund 147.000 Euro Brutto-Gesamteinkommen teilweise auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Ab etwa 219.000 Euro muss er in voller Höhe gezahlt werden.
  • Familien mit Kindern: Hier kommt es auf die Zahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit nur einem Einkommen und zwei Kindern bei einem Jahresbrutto unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Beträgt das Einkommen bis zu 221.000 Euro, ist der Soli teilweise zu zahlen, darüber wird der volle Zuschlag fällig.

Und so viel mehr bleibt vom Einkommen übrig!

Beispiel Angestellte:
Ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 120.800 Euro im Jahr und zwei Kindern hat 2021 knapp 1.000 Euro netto jährlich mehr zur Verfügung. Ein Single mit einem Einkommen von 31.200 Euro hat 202 Euro mehr netto im Jahr.

Beispiel Selbstständige:
Für Selbstständige gelten dieselben Freigrenzen wie für Angestellte. Da sie ihr Einkommen in der Regel aber nicht genau vorhersagen können, wird das Jahr 2019 als Berechnungsbasis genommen. Das bedeutet: Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2021 wird das Finanzamt bei allen, die im Jahr 2019 unter der Freigrenze lagen, den Soli nicht länger erheben. Wer über der Grenze lag, muss den Zuschlag zunächst abführen. Sollten die Einnahmen wegen der Corona-Krise allerdings unerwartet gering ausfallen, kann man beim Finanzamt einen Antrag auf niedrigere Vorauszahlungen stellen.

Jetzt handeln: Aus Ihrer Ersparnis kann ein Vermögen werden

In jedem Fall haben Sie ab 2021 mehr Geld zur Verfügung, sofern Sie nicht zu den 3,5 Prozent der absoluten Top-Verdiener zählen. Damit wird es noch leichter, regelmäßig einen Sparbetrag zurückzulegen, um ihr Vermögen aufzubauen.

Wie hoch Ihr Zuwachs an liquiden Mitteln im Vergleich zu 2020 genau ist, können Sie ganz einfach mit unserem Soli-Rechner ermitteln. Außerdem stellen wir auf dieser Seite einige Produkte für eine solide Geldanlage vor, wie den Deka-FondsSparplan, LBS-Bausparen oder die Private Rentenversicherung. Informieren Sie sich und sprechen Sie Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihrem Kundenberater bei der Stadtsparkasse München, um sich auf lange Sicht ein zusätzliches Finanzpolster zu schaffen!

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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