Finanzen

Ein Meilenstein für Mütter und ihre Kinder: Der Mutterschutz wird 70 Jahre alt

8. April 2022

Mutterschutz: Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein war das ein völliges Fremdwort. Die Arbeiterinnen des jungen Industriezeitalters, selbst hochschwangere Frauen und Wöchnerinnen, mussten bis zu 16 Stunden täglich in lauten und schmutzigen Fabrikhallen schuften – mit der Folge, dass die Zahl der Fehl- und Totgeburten stetig anstieg.
Erst 1878 wurde in einer Novelle der Reichsgewerbeordnung für Fabrikarbeiterinnen erstmals ein dreiwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung festgelegt – allerdings unbezahlt. Viele junge Mütter gingen daher nach der dreiwöchigen Zwangspause so schnell wie möglich wieder arbeiten und konnten sich nur mangelhaft um ihren Nachwuchs kümmern. Die Kindersterblichkeit blieb dementsprechend hoch.

Von der Ideologie zum zeitgemäßen Schutz

1942 erließen die Nationalsozialisten – gemäß ihrem überzogenen Leitbild der kinderreichen Mutter – weitreichendere Bestimmungen, wie Schutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Vor 70 Jahren erhielt der Mutterschutz dann endlich den Umfang und die Ausrichtung, die er verdient: Am 24. Januar 1952 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig das erste Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, das am 6. Februar 1952 in Kraft trat.

Vorausgegangen war allerdings eine lange Zeit zäher Debatten: Die von Konrad Adenauer geführte christdemokratische Bundesregierung musste sich erst mit der Idee anfreunden, dass Mütter auch arbeiten können – und dies oft nicht nur, weil sie es wollen, sondern auch, weil sie andernfalls finanziell nicht über die Runden kämen. „Sie wissen, dass Hunderttausende von Frauen auf diese Stunde warten“, hatte die SPD-Parlamentarierin Liesel Kipp-Kaule die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Dezember 1951 noch eindringlich ermahnt.

Drei Viertel aller Mütter profitieren von dem Gesetz

Heute betrifft das Mutterschutzgesetz bereits drei Viertel aller Mütter: Noch im Jahr 2009 waren rund 67 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erwerbstätig, 2019 betrug ihr Anteil schon rund 75 Prozent.

Die Bestimmungen im Einzelnen:

  • In den letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin besteht ein gesetzliches Berufsverbot in der Schwangerschaft. Allerdings besteht die Möglichkeit, als Mutter auf eigenen Wunsch trotz des Verbotes bis zuletzt weiterzuarbeiten. Jedoch kann die werdende Mutter dies jederzeit widerrufen.
  • Die (werdende) Mutter ist vor Kündigung geschützt.
  • Sie hat Anspruch auf Leistungen wie das Mutterschaftsgeld.

Im Jahr 2018 wurde das Gesetz reformiert und weiter ausgebaut. Seitdem gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen. Mütter, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, haben nach der Geburt überdies zwölf Wochen Anspruch auf den Mutterschutz. Diese zwölfwöchige Schutzfrist gilt auch bei Früh- und Mehrlingsgeburten.

Wichtig: In diese Versicherungen sollte Ihr Kind eingebunden werden

Als werdende (oder kürzlich gewordene) Eltern sollten Sie daran denken, Ihre Kinder frühzeitig in bestehende Versicherungspolicen einzuschließen, um die wichtigsten Lebensrisiken wirksam abzufedern. Unbedingt empfehlenswert ist das beifolgenden Versicherungen:

Private Unfallversicherung
Wenn Kinder die ersten Schritte machen und später in die Kita gehen, haben Eltern nicht immer alles unter Kontrolle. Die private Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Speziell für Familien gibt es günstige Tarife und Kinder von Bestandskunden sind zwölf Monate ab der Geburt ohne Mehrbeitrag versichert.
https://www.sskm.de/de/home/produkte/versicherungen/unfallversicherung-vkb.html

Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)
Niemand kann Unfälle oder Krankheiten verhindern, wohl aber können Sie die Familie vor den finanziellen Folgen bleibender Gesundheitsschäden schützen – mit einer lebenslangen Rente für den Lebensunterhalt des Kindes bzw. der Kinder. Diese Versicherung leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Sie sorgt für den Lebensunterhalt des Kindes bzw. der Kinder und schließt die Lücke der Sozialversicherung.
https://www.sskm.de/de/home/produkte/versicherungen/unfallversicherung-vkb.html

Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung hilft, wenn jemand einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Laut Gesetz sind Kinder bis zum zehnten Geburtstag zwar nicht für angerichtete Schäden haftbar zu machen; die Privat-Haftpflichtversicherung der Versicherungskammer Bayern entschädigt den Anspruchsteller aber trotzdem, um Ihnen Ärger zu ersparen. Unverheiratete Kinder sind mindestens bis zum 21. Geburtstag bei den Eltern mitversichert.
https://www.sskm.de/de/home/produkte/versicherungen/privathaftpflichtversicherung-vkb.html

Gesundheits-Schutz Plus
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stellen nur eine Art Regelversorgung dar. Mit unserem Gesundheits-Schutz Plus können Sie diese Leistungen aufstocken und erhalten somit die beste medizinische Versorgung für sich und Ihre Kinder.
https://www.sskm.de/de/home/produkte/versicherungen/gesundheits-schutz-vkb.html

Zahn-Zusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet oft nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Schließen Sie diese Versorgungslücke mit den Zusatztarifen der Versicherungskammer Bayern: Bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Prophylaxebehandlungen, Kieferorthopädie und Zahnvorsorge werden 90 Prozent der nach Kassenleistung verbleibenden Kosten übernommen.
https://www.sskm.de/de/home/produkte/versicherungen/zahn-zusatz-ukv-xhtml.html

JuniorRente FlexVario und JuniorRente FlexInvest
Sichern Sie Ihr Kind auch für die Zukunft finanziell gut ab: Dieses lebensbegleitende Vorsorgekonzept verbindet Sicherheit mit attraktiven Renditechancen durch Kapitalmarktbeteiligung in wählbarer Höhe und mit hoher Flexibilität bei einem Fondswechsel. Sobald das Kind volljährig ist, kann es den Vertrag selbst übernehmen und den Versicherungsschutz erweitern.
https://www.sskm.de/de/home/produkte/altersvorsorge/juniorrente-vkb.html

Bei Fragen sind wir gern für Sie da: Sprechen Sie mit den BetreuerInnen Ihrer Stadtsparkasse München und lassen Sie sich beraten, um für sich selbst und Ihre Familie den optimalen Schutz zusammenzustellen.

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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