Finanzen

Makler, Grunderwerbsteuer, Notar

4. August 2021

Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, muss in vielen Regionen Deutschlands hohe Summen zahlen. Zum ausgeschriebenen Kaufpreis kommen bei jedem Kauf noch die sogenannten Nebenkosten für Makler, Notar, vielleicht noch für einen Gutachter, und das Finanzamt hinzu. Ein eigenes Haus oder eine Wohnung, das klingt für viele verlockend, auch wenn die Preise dafür in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Finanzierbar bleibt der Immobilienkauf dennoch oft trotzdem – weil die Zinsen so günstig sind. Wir zeigen Ihnen, welche Nebenkosten Sie in Ihre Kalkulation einbeziehen sollten, um dem Traum vom Immobilienbesitz ein Stückchen näherkommen.

Was beim Immobilienkauf zu den Nebenkosten zählt

Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Eigentümer wechselt, wird oft zunächst ein Makler aktiv. Dann muss ein Notar den Vertrag bestätigen, und der Kauf wird im Grundbuch vermerkt. Neben dem Verkäufer bekommen auch der Makler und der Notar Geld für ihre Arbeit. Auch das Finanzamt erhält einen Teil, nämlich die Grunderwerbsteuer. Wer vor dem Kauf noch einen Gutachter beauftragt, muss natürlich auch ihn bezahlen.

Viele Käufer investieren auch gleich in das Objekt an sich. Zum Beispiel mit einer neuen Küche, die optimal zur neuen Bleibe passt, einem besonderen Bodenbelag oder mit modernen Fliesen wird das neue Eigenheim erst richtig zum Zuhause, da der neue Eigentümer so seinen persönlichen Geschmack verwirklichen kann. Deshalb sollte man als Käufer auch noch Modernisierungskosten einrechnen. Und schließlich braucht man als Immobilienbesitzer andere Versicherungen als zuvor. Diese Posten addieren sich oft zu einer hohen Summe. Doch auf den Gutachter kann man unter Umständen verzichten, die Modernisierung einer gebrauchten Immobilie lässt sich über einige Jahre strecken, und bei den Versicherungen hat man die Wahl, wie viel Geld man für welchen Schutz bezahlen will. Die anderen Nebenkosten sind allerdings nicht beeinflussbar – und wie es um ihre Höhe steht, haben wir zusammengestellt.

Makler, Notar und Grunderwerb

Oftmals vermittelt eine Maklerin oder ein Makler die Immobilie. Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das seit Ende 2020 gilt, regelt, dass die Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer künftig gleichmäßig aufgeteilt werden.

  • Die Höhe der Maklerprovision ist jedoch nicht festgeschrieben. Sie liegt aber in den meisten Bundesländern bei 7,14 Prozent inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das heißt, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer künftig 3,57 Prozent inkl. gesetzlicher MwSt. des Kauf- beziehungsweise Verkaufspreises übernehmen müssen. Bei einer Immobilie, die 480.000 Euro kostet, wären das 17.136 Euro.
  • Die Preise eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. Üblicherweise sollte man mit 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei 480.000 Euro wären das 7.200 Euro.
  • Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Informationen zur Höhe findet man auf den Internetseiten der Landesregierungen. Üblicherweise liegt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Bei 480.000 Euro kommt man bei einer Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf eine Summe von 24.000 Euro.

Tipp: Auf der Internetseite Ihrer Sparkasse finden Sie einen Nebenkostenrechner.

Was Sie außerdem beim Kauf berücksichtigen sollten, sind die Zinsen, die man auf sein Darlehen zahlen muss. Deren Höhe hängt davon ab, wie hoch die Kreditsumme ist, wie lange das Darlehen läuft, wie viel man tilgen kann – und natürlich wie hoch die Zinsen sind. Hierzu beraten Sie gerne die Spezialisten der Stadtsparkasse.

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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