Finanzen

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: Darauf müssen Sie achten

12. September 2022

Ein eigenes Arbeitszimmer fürs Homeoffice wäre schön, andere stellen fest, dass die Kinderzimmer zu klein sind. Ein Balkon wäre nett, ein hübscherer Garten – oder einfach nur mal ein Tapetenwechsel oder modernere Fliesen. Das alles kostet natürlich Geld. Doch in einigen Fällen können die Kosten für die Handwerkerin bzw. den Handwerker steuerlich abgesetzt werden. Wichtig dabei: Ihre Immobilie darf nicht mehr im Bau sein, Sie müssen sie bereits bewohnen.

Was Sie wissen sollten

Absetzbar sind beispielsweise die Kosten für

  • Einen neuen Wandstrich
  • für den Fensteraustausch,
  • für das Verlegen neuer Fliesen,
  • für Arbeiten am Dach
  • und für vieles mehr.

Wichtig für Sie zu wissen: Das Finanzamt beteiligt sich nicht an den Kosten für das verbrauchte Material, sondern nur an dem, was die Handwerkerin bzw. der Handwerker für die Arbeit in Rechnung stellt. Lassen Sie also das Treppenhaus neu streichen, sind die Kosten für die Farbe für das Finanzamt irrelevant. Nur die Arbeitszeit, Fahrt- und Gerätekosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Darum sollten Sie bei der Rechnung darauf bestehen, dass die absetzbaren Kosten separat aufgelistet werden.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Sie die Rechnung entweder per Überweisung oder beispielsweise mit der Kreditkarte beglichen haben. Bar dürfen Sie auf keinen Fall bezahlen, denn dann erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als absetzbar an.

Wo die Höchstgrenzen liegen

Die Handwerkerkosten sind nicht in beliebiger Höhe absetzbar, sondern nur bis zu 20 Prozent oder 1.200 Euro im Jahr. Das entspricht Ausgaben von 6.000 Euro. Falls Sie also mehr gezahlt haben, zahlen Sie die höheren Kosten voll.

Tipp: Wer zum Jahresende eine größere Maßnahme plant, kann überlegen, einen Teil des Geldes noch in diesem Jahr auszugeben, den anderen Teil erst im kommenden Jahr. So lassen sich zweimal 20 Prozent absetzen.

Was neben den typischen Handwerkerarbeiten noch anerkannt wird

Übrigens akzeptiert das Finanzamt auch die Kosten für die Kontrolle des Blitzableiters, die Gebühr für die Schornsteinfegerin bzw. den Schornsteinfeger oder die Reparatur der Waschmaschine – allerdings nur, wenn sie vor Ort repariert wurde.

Handwerkerleistungen gehören steuerlich betrachtet zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter fallen auch das Putzen der Fenster, der Winterdienst oder Gärtnerarbeiten. Fragen Sie eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater, wenn Sie unsicher sind, was und in welcher Höhe Sie absetzen können.

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Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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