Finanzen

Entgeltabrechnung verstehen – Das steht alles auf eurem Gehaltszettel

16. Oktober 2023

Lohn- und Gehaltszettel sind Entgeltabrechnungen und wichtige Dokumente, die aufgehoben werden sollten.

Warum es Sinn macht, genau hinzuschauen

Seid ehrlich: Wer nimmt seinen Lohn- oder Gehaltszettel zur Hand und schaut ihn genau an? Meistens wirft man nur einen kurzen Blick auf den Auszahlungsbetrag und legt ihn dann weg. Aber es macht Sinn, sich damit näher zu beschäftigen. Nur so versteht ihr die Daten, Zahlen und Abkürzungen.

Die Abrechnung muss gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung folgende Informationen enthalten: Name und Adresse des Unternehmens, Kontaktdaten des Mitarbeiters mit Geburtsdatum, Arbeitsverhältnisbeginn, Steuer-Identifikationsnummer und Steuerklasse, Abrechnungszeitraum mit Steuer- und Sozialversicherungstagen sowie Bankverbindung für die Gehaltszahlung.

Brutto-Monatslohn/-gehalt (1)
+ Geldwerte Vorteile/Sachbezüge (2)
+ Vermögenswirksame Leistungen (3)
+ Zuschläge (4)
+ Betriebliche Altersvorsorge (falls vorhanden)


= Gesamtbrutto (5)

– Lohn-/Einkommensteuer (6)
– Sozialversicherung (wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) (7)
– Kirchensteuer (8)


= Nettoverdienst (9)

– Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen (10)
+ Aufwandsentschädigung (falls vorhanden)


= Auszahlungsbetrag (11)

Wie die Entgeltabrechnung zu verstehen ist

Die Entgeltabrechnung erläutert die Zusammensetzung der monatlichen Bezüge, einschließlich:

  • Geldwerte Vorteile (GwV)/Sachbezüge: Unentgeltliche oder vergünstigte Zusatzleistungen vom Unternehmen wie Handy, Laptop, Gutscheine, Kinderbetreuungskosten oder Dienstauto.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL): Zusätzliches Geld vom Unternehmen zur Vermögensbildung, zum Beispiel durch Banksparpläne, Bausparverträge oder Fondssparpläne, oft mit staatlicher Arbeitnehmersparzulage.
  • Zuschläge: Extrazahlungen für bestimmte Arbeitsbedingungen wie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Aufbau einer Zusatzrente über den:die Arbeitgeber:in, optional aufstockbar durch Entgeltumwandlung.
  • Lohn-/Einkommensteuer (LSt/ESt): Gemeinschaftssteuer, direkt vom Brutto abgezogen und an den Staat abgeführt.
  • Sozialversicherung (SV): Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, abhängig von der Entgelthöhe, sowohl Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in beteiligen sich.
  • Kirchensteuer (KiSt): Nur für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, ein Zuschlag zur LSt bzw. ESt, vom Unternehmen einbehalten und an den Staat abgeführt.
  • Aufwandsentschädigung: Erstattung von Spesen für geschäftliche Tätigkeiten wie Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrt oder Telefon) während Dienstreisen.

Gibt es Aufbewahrungsfristen für die Entgeltabrechnungen?

Monat für Monat füllen sich die Ordner mit Abrechnungen, doch der Gesetzgeber verlangt keine Aufbewahrungspflicht für Arbeitnehmer:innen. Dennoch ist es ratsam, diese für eine gewisse Zeit aufzubewahren, da aktuelle Einkommensnachweise beispielsweise für Kreditanträge oder Mietverträge benötigt werden können.

Abkürzungen auf der Entgeltabrechnung

Wichtig ist auch, die Abkürzungen zu kennen, die auf der Entgeltabrechnung auftauchen können:

AG = Arbeitgeber

AN = Arbeitnehmer

AV = Arbeitslosenversicherung

bAV = Betriebliche Altersvorsorge

beitr.-pfl. = beitragspflichtig

ESt = Einkommensteuer

GB = Gesamtbrutto

GwV = Geldwerter Vorteil

KiSt = Kirchensteuer

KV = Krankenversicherung

LSt = Lohnsteuer

PV = Pflegeversicherung

RV = Rentenversicherung

Steuer-ID = Steuer-Identifikationsnummer

StKl = Steuerklasse

st.-pfl. = steuerpflichtig

SV = Sozialversicherung

VL/VWL = Vermögenswirksame Leistungen

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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