Finanzen
Entgeltabrechnung verstehen – Das steht alles auf eurem Gehaltszettel
16. Oktober 2023
Lohn- und Gehaltszettel sind Entgeltabrechnungen und wichtige Dokumente, die aufgehoben werden sollten.
Warum es Sinn macht, genau hinzuschauen
Seid ehrlich: Wer nimmt seinen Lohn- oder Gehaltszettel zur Hand und schaut ihn genau an? Meistens wirft man nur einen kurzen Blick auf den Auszahlungsbetrag und legt ihn dann weg. Aber es macht Sinn, sich damit näher zu beschäftigen. Nur so versteht ihr die Daten, Zahlen und Abkürzungen.
Die Abrechnung muss gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung folgende Informationen enthalten: Name und Adresse des Unternehmens, Kontaktdaten des Mitarbeiters mit Geburtsdatum, Arbeitsverhältnisbeginn, Steuer-Identifikationsnummer und Steuerklasse, Abrechnungszeitraum mit Steuer- und Sozialversicherungstagen sowie Bankverbindung für die Gehaltszahlung.

Brutto-Monatslohn/-gehalt (1)
+ Geldwerte Vorteile/Sachbezüge (2)
+ Vermögenswirksame Leistungen (3)
+ Zuschläge (4)
+ Betriebliche Altersvorsorge (falls vorhanden)
= Gesamtbrutto (5)
– Lohn-/Einkommensteuer (6)
– Sozialversicherung (wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) (7)
– Kirchensteuer (8)
= Nettoverdienst (9)
– Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen (10)
+ Aufwandsentschädigung (falls vorhanden)
= Auszahlungsbetrag (11)
Wie die Entgeltabrechnung zu verstehen ist
Die Entgeltabrechnung erläutert die Zusammensetzung der monatlichen Bezüge, einschließlich:
- Geldwerte Vorteile (GwV)/Sachbezüge: Unentgeltliche oder vergünstigte Zusatzleistungen vom Unternehmen wie Handy, Laptop, Gutscheine, Kinderbetreuungskosten oder Dienstauto.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL): Zusätzliches Geld vom Unternehmen zur Vermögensbildung, zum Beispiel durch Banksparpläne, Bausparverträge oder Fondssparpläne, oft mit staatlicher Arbeitnehmersparzulage.
- Zuschläge: Extrazahlungen für bestimmte Arbeitsbedingungen wie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Aufbau einer Zusatzrente über den:die Arbeitgeber:in, optional aufstockbar durch Entgeltumwandlung.
- Lohn-/Einkommensteuer (LSt/ESt): Gemeinschaftssteuer, direkt vom Brutto abgezogen und an den Staat abgeführt.
- Sozialversicherung (SV): Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, abhängig von der Entgelthöhe, sowohl Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in beteiligen sich.
- Kirchensteuer (KiSt): Nur für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, ein Zuschlag zur LSt bzw. ESt, vom Unternehmen einbehalten und an den Staat abgeführt.
- Aufwandsentschädigung: Erstattung von Spesen für geschäftliche Tätigkeiten wie Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrt oder Telefon) während Dienstreisen.
Gibt es Aufbewahrungsfristen für die Entgeltabrechnungen?
Monat für Monat füllen sich die Ordner mit Abrechnungen, doch der Gesetzgeber verlangt keine Aufbewahrungspflicht für Arbeitnehmer:innen. Dennoch ist es ratsam, diese für eine gewisse Zeit aufzubewahren, da aktuelle Einkommensnachweise beispielsweise für Kreditanträge oder Mietverträge benötigt werden können.
Abkürzungen auf der Entgeltabrechnung
Wichtig ist auch, die Abkürzungen zu kennen, die auf der Entgeltabrechnung auftauchen können:
AG = Arbeitgeber
AN = Arbeitnehmer
AV = Arbeitslosenversicherung
bAV = Betriebliche Altersvorsorge
beitr.-pfl. = beitragspflichtig
ESt = Einkommensteuer
GB = Gesamtbrutto
GwV = Geldwerter Vorteil
KiSt = Kirchensteuer
KV = Krankenversicherung
LSt = Lohnsteuer
PV = Pflegeversicherung
RV = Rentenversicherung
Steuer-ID = Steuer-Identifikationsnummer
StKl = Steuerklasse
st.-pfl. = steuerpflichtig
SV = Sozialversicherung
VL/VWL = Vermögenswirksame Leistungen