Finanzen

Der DAX gewinnt: Ab 20. September sind zehn Unternehmen mehr dabei

15. September 2021

Am 20. September 2021 steht die größte Reform in der 33-jährigen Geschichte des DAX an: Erstens macht ihn der Zuwachs um zehn Unternehmen attraktiver, weil das Branchenbild ausgewogener und dadurch weniger volatil wird. Zweitens ändern sich die Regeln für die Mitgliedschaft: In Zukunft entscheidet nur noch die Marktkapitalisierung über eine DAX-Aufnahme oder die DAX-Zugehörigkeit, nicht mehr der Börsenumsatz. Außerdem wird die Deutsche Börse die Zusammensetzung nun zwei Mal im Jahr überprüfen – einmal im September (wie bisher) und zusätzlich im März. Überdies müssen Anwärterunternehmen beweisen, dass sie mindestens zwei Jahre lang Gewinne erwirtschaftet haben.

Die Neuen bringen frischen Wind in den Index

Neue Mitglieder im DAX sind die Unternehmen Airbus, Brenntag, HelloFresh, Porsche, Puma, Qiagen, Sartorius, Siemens Healthineers, Symrise und Zalando. Im Gegenzug verkleinert sich der MDAX um diese Unternehmen von 60 auf 50 Werte. Mit der neuen Zusammensetzung bildet der DAX die Vielfalt, aber auch die Modernität der deutschen Wirtschaft besser ab als der bisherige Club der 30, der hauptsächlich Traditionsbranchen wie Automobilindustrie, Chemie, fossile Energien, Banken und Versicherungen umfasste.

Mit der Aufstockung nähert sich der DAX auch in seiner Größe anderen Börsenbarometern an, denn aktuell gehört er zu den kleinsten unter den wichtigen Leitindizes. So umfasst der französische CAC 40 Titel, der britische FTSE 100 und der japanische Nikkei sogar 225 Aktien.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: In dem Podcast „Mikro trifft Makro – Das Finanzmarktgespräch“ reden Deka-Chefvolkswirt Dr. Ulrich Kater und Moderator Dirk Huesmann über alles, was die Welt und die Börsen aktuell bewegt. Dabei gehen sie auf tagesaktuelle Ereignisse ein und beleuchten die Hintergründe des Marktgeschehens. Grundlegende Marktmechanismen und -zusammenhänge werden immer wieder ein Thema sein.

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Schärfere Kontrollmechanismen sollen Bilanztricks verhindern

Ausgelöst wurde die Reform hauptsächlich vom Skandal um das Ex-Mitglied Wirecard im vergangenen Jahr: Die starren Regeln für die Indexierung hatten dazu geführt, dass der Zahlungsdienstleister nicht sofort aussortiert wurde – obwohl klar war, dass erhebliche Bilanzmanipulationen im Spiel waren. Deshalb wurden die regulären Kontrollmechanismen verschärft: Alle Mitglieder in den DAX-Auswahlindizes (DAX, MDAX, SDAX und TecDAX) sind nun verpflichtet, ihre testierten Jahresabschlüsse und Quartalsberichte innerhalb bestimmter Fristen vorzulegen. Unternehmen, die gegen diese Regel verstoßen, werden nach einer 30-tägigen Warnfrist unmittelbar aus dem jeweiligen Index geworfen.

Was bedeutet das für Ihre Geldanlage?

Für Fondssparer ändert sich im Prinzip nicht viel, außer dass der Aktienkorb der neuen Index-Zusammensetzung angepasst wird. Wenn Sie in ETFs oder am DAX orientierte gemanagte Fonds investiert haben, erfolgt die Umstellung automatisch. Alle Anbieter, also auch die Deka, werden die Wertpapiere entsprechend ihren Gewichtungen ankaufen. Der Index wird ab dem Stichtag 20. September 2021 neu berechnet.

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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