Finanzen

Wenn wegen der Corona-Krise die Miete zu teuer wird

13. Mai 2020

Ob Arbeitnehmer oder Kleinunternehmer – die Corona-Krise trifft viele Menschen. Kurzarbeit und fehlende Kunden durch Schließungen und Kontaktsperre führen dazu, dass die Konten nicht so gut gefüllt sind, wie es Anfang des Jahres noch der Fall war. Wer darum Probleme hat, seine Miete zu bezahlen, sollte schnell handeln.

Die gute Nachricht zuerst: Wer wegen der Corona-Krise plötzlich weniger Geld zur Verfügung hat, darf seine Miete stunden. Das hat die Bundesregierung so festgelegt. Allerdings ist es nicht damit getan, die Überweisungen einfach zu stoppen.

Wie Sie als Mieter einer Wohnung die Miete stunden

  • Üblicherweise darf der Vermieter kündigen, wenn Sie zwei Monatsmieten im Rückstand sind – und zwar fristlos. Sind Sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen, ist das anders. Jetzt dürfen Sie die Miete noch für die Monate Mai und Juni stunden. Bis dahin darf der Vermieter Ihnen nicht kündigen. Die Bundesregierung kann diese Regel um weitere drei Monate verlängern.
  • Der Mieter hat bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die gestundeten Mietzahlungen zurückzuzahlen. Sollte die Bundesregierung die Stundungsmöglichkeit verlängern, gelten auch hier andere Fristen.
  • Wollen Sie die Miete stunden, müssen Sie Ihrem Vermieter zunächst nachweisen, dass Sie aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage gekommen sind. Dazu könnten Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen, aus der hervorgeht, dass er Kurzarbeit angemeldet hat. Als Kleinunternehmer könnten Sie Kopien von Anträgen auf staatliche Hilfen vorlegen.
  • Im Gegensatz zur Stundung von monatlichen Beträgen für Strom, Wasser oder Telekommunikation kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent verlangen.
  • Der Begriff „Miete“ umfasst sowohl den Betrag für die Nutzung der Wohnung als auch die Betriebskosten wie beispielsweise für Wasser und Heizung.

Was bedeutet das konkret?

Wer jetzt 850 Euro warm im Monat bezahlt und die Miete für Mai und Juni stundet, muss also bis zum 30. Juni 2022 insgesamt 1.700 Euro plus 4 Prozent Zinsen pro Jahr, also 68 Euro x 2, an den Vermieter zahlen. Warten Sie damit bis zum letztmöglichen Zahlungstermin, würde das bedeuten, dass Sie im Juni 2022 insgesamt 2.686 Euro an Ihren Vermieter zahlen müssten. Schließlich kommt die Mietzahlung für den betreffenden Monat noch dazu. Werden Sie diese Summe frei zur Verfügung haben?

Falls Sie sich unsicher sind, sollten Sie so schnell wie möglich beginnen, diese Summe anzusparen. Rein rechnerisch müssten Sie über die 24 Stundungsmonate jeweils 112 Euro zurücklegen.

Die Verbraucherzentralen machen darauf aufmerksam, dass Mieter, bei denen es finanziell zu eng wird, Wohngeld bei der Gemeinde beantragen können.

Übrigens: Für Gewerbemieter gilt im Prinzip die gleiche Regelung, auch sie können die Miete stunden und haben bis Juni 2022 Zeit, die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Um zu beweisen, dass ihre finanziellen Probleme mit der Corona-Krise zusammenhängen, reicht der Hinweis, dass sie ihr Büro, ihren Laden oder ihre Bar schließen mussten. Vermieter wiederum, die die Raten für ihre Immobilie noch abbezahlen und durch die Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sollten Kontakt zu ihrem Sparkassenberater aufnehmen.

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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