Finanzen

Warum eine Bankvollmacht wichtig ist

9. Mai 2023

Beim Spaziergang einfach umgekippt, ein Unfall – und plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, über Ihre Finanzen selbst zu entscheiden. Das Problem: Auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner oder Ihre Kinder haben in einer Notsituation nicht automatisch Zugriff auf Ihr Konto. Doch während Sie beispielsweise im Krankenhaus liegen und handlungsunfähig sind, geht Ihr wirtschaftliches Leben weiter. Angehörige können dann gegebenenfalls keine ausstehenden Rechnungen von Ihrem Konto begleichen. Sie haben auch keine Möglichkeit, Bargeld abzuheben, um in Ihrem Namen wichtige Besorgungen zu machen. Ausnahme: Sie haben mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner ein gemeinsames, ein sogenanntes Oder-Konto, dann kann diese bzw. dieser wie gewohnt allein darüber verfügen.

Im Todesfall im Zweifel kein Zugriff

Auch im Todesfall ist die Situation schwierig, denn Zugriff aufs Konto haben die Erben nur, wenn sie einen Erbvertrag oder ein Testament vorzeigen können. Ein Erbschein ist in diesen Fällen nicht zwingend nötig, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 440/15): Doch bis ein Testament eröffnet oder ein Erbschein ausgestellt ist, vergeht Zeit, in der unter Umständen Daueraufträge vom Konto des Toten abgehen, die nicht mehr bezahlt werden müssten. Dieses Geld zurückzubekommen, ist nicht einfach.

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Welche Bankvollmachten gibt es?

Damit es im Notfall nicht zu solchen Problemen kommt, sollte jeder Mensch einer Person seines Vertrauens eine Bankvollmacht erteilen. Vorsicht: Vorsorge- oder Generalvollmachten werden nicht von allen Finanzhäusern akzeptiert. Sprechen Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater bei der Stadtsparkasse München auf dieses Thema an. Üblicherweise müssen Sie eine Bankvollmacht schriftlich erteilen – und sowohl der Vollmachtgebende als auch der Vollmachtnehmende müssen sich ausweisen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Konto- und Bankvollmacht üblicherweise synonym verwendet. Tatsächlich gibt es aber einen Unterschied: Die Kontovollmacht kann sich auf nur ein Konto beziehen, die Bankvollmacht schließt alle Geschäfte bei dieser Bank ein. Außerdem müssen Sie unterscheiden zwischen

  • Vollmacht über den Tod hinaus: Sie gilt ab der Unterschrift und auch dann noch, wenn Sie bereits gestorben sind. Der Fachbegriff lautet „transmortale Bankvollmacht“. Diese erleichtert Ihren Erben die Nachlassverwaltung.
  • Vollmacht für den Todesfall: Die Bevollmächtigten können erst dann handeln, wenn Sie bereits gestorben sind. Liegen Sie also lange handlungsunfähig im Krankenhaus, kommen Sie nicht an Ihr Vermögen, können aber auch Ihre Geschäfte nicht regeln. Diese Vollmacht heißt „postmortale Vollmacht“. Falls die Erben Bevollmächtigten nicht auch die Erben des Kontos sind, kann es bei dieser Konstellation zu Problemen kommen. Lassen Sie sich beraten.
  • Vollmacht für den Fürsorgefall: Sie ermöglicht es den Bevollmächtigten, Ihre Bankgeschäfte zu Ihren Lebzeiten zu führen. Sobald Sie sterben, erlischt die Vollmacht. Sie wird „prämortale Vollmacht“ genannt.

Vollmachten können jederzeit widerrufen werden. Informieren Sie Ihr Finanzinstitut schriftlich über Ihren Änderungswunsch.

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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