Finanzen

Ausbildung: Richtig versichert als Azubi

23. April 2020

Mit der Berufsausbildung kommt das erste selbst verdiente Geld und damit auch die Pflicht, sich beispielsweise selbst um die Krankenversicherung zu kümmern. Auch andere Policen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Haftpflicht sind wichtig. Worauf es dabei ankommt:

Krankenversicherung

Als Schüler ist man im Regelfall über die Eltern versichert. Doch kaum beginnt die Ausbildung, treten andere Dinge in den Vordergrund, die bisher keine Rolle gespielt haben. Denn jetzt haben Sie ein eigenes Einkommen – also müssen Sie sich beispielsweise krankenversichern. Natürlich können Sie einfach bei Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft bleiben. Aber überprüfen Sie doch einmal, ob es nicht eine bessere Wahl für Sie gibt. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu 95 Prozent gleich, sagen die Verbraucherzentralen, aber in einigen Punkten unterscheiden sie sich doch: So übernehmen manche Kassen spezielle Impfungen für Reisen in ferne Länder, andere bieten kostenlos Kurse zur Vorbeugung von Rückenleiden oder zur Entspannung an. Also: nachfragen und vergleichen!

Berufsunfähigkeit

Außerdem sollte jeder Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Beiträge dazu scheinen in Relation zu anderen Versicherungen teuer. Aber: Falls Sie berufsunfähig werden, also Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, oder falls Sie im schlimmsten Fall gar nicht mehr arbeitsfähig sind, bekommen Sie vom Staat fast nichts. Und das, obwohl Sie auch schon in der Ausbildung Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Allerdings muss, wer die sogenannte Erwerbsminderungsrente beziehen will, mindestens fünf Jahre gearbeitet haben. Und selbst dann gibt es nur einen Bruchteil des bisherigen Bruttoeinkommens.

Wer also im Zweifelsfall nicht mit nur wenig oder gar keinem Einkommen dastehen möchte, sollte in den sauren Apfel beißen.
Ihr Sparkassenberater hilft Ihnen gerne weiter.

Haftpflichtversicherung

Ganz wichtig ist außerdem eine private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn Sie einem Dritten unbeabsichtigt Schaden zufügen. Das können kleine Fälle sein: Ihr Kaffeebecher kippt um und der Inhalt läuft in den Computer eines Freundes. Der Computer muss repariert werden. Sie springt aber auch ein, wenn es schlimmer kommt: Sie fahren versehentlich mit dem Einkaufswagen im Supermarkt einem anderen Käufer in die Beine, er hat einen Bänderriss und kann mehrere Wochen nicht arbeiten. Allerdings sind Azubis manchmal noch über ihre Eltern in der privaten Haftpflicht versichert: Werfen Sie darum einen Blick in den Versicherungsvertrag.

Vorsorge

Natürlich sollten Sie auch so früh wie möglich mit der Altersvorsorge beginnen. Schließlich wird die gesetzliche Rente im Alter niemandem mehr ein ausreichendes Einkommen verschaffen. Außerdem profitieren Sie vom Zinseszinseffekt, wenn Sie schon früh anfangen, kleine Beiträge zur Seite zu legen. Da stehen Ihnen viele Produkte zur Wahl. Lassen Sie sich hierzu in Ihrer Sparkasse beraten.

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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