Finanzen

Altersvorsorge mit ETFs? 3 Gründe sprechen dafür

15. April 2024

1. Gesetzliche Rente reicht nicht

Die private Altersvorsorge ist wichtig, da du damit deinen Lebensstandard im Ruhestand sichern kannst.

2. Zinseszinseffekt nutzen

Je früher, desto besser! Bei langfristigen Investitionen lohnt es sich, die Gewinne immer wieder anzulegen (= thesaurieren), um Vermögen aufzubauen, da du mit den Erträgen dein angelegtes bzw. angespartes ETF-Kapital vermehren kannst.

3. Individuellen Sparplan verfolgen

Mit einem ETF-Sparplan kannst du mit Sparraten gezielt dein Vermögen für später aufbauen. Und du hast jederzeit die Wahl, ob du mit deinen Sparraten kurz pausieren möchtest, da dein Geld einfach zu knapp wird, oder du die Sparraten erhöhst, da du beispielsweise ausgelernt hast und dein erstes volles Gehalt verdienst oder du nach deinem Studium deinen ersten Job angetreten hast.

ETFs sind wirklich eine interessante Option für deine Altersvorsorge. Mehr Infos gibt es hier:

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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