Finanzen

Abgeltungsteuer – schnell und einfach erklärt

03. Juli 2023

Wer sein Geld in Aktien, Bankeinlagen, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten anlegt, muss Abgeltungsteuer zahlen. Sie fällt an auf Zinsen, Dividenden und realisierte Veräußerungsgewinne. Unter Umständen kann man die Steuer jedoch vermeiden.

25 Prozent Abgeltungsteuer fallen immer dann an, wenn Investorinnen und Investoren mit ihren Geldanlagen Gewinne machen. Ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne nach dem Verkauf einer Aktie: Das Finanzamt bekommt davon ein Viertel. Gegebenenfalls kommen noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzu.

Den Freistellungsauftrag nutzen

Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang ist, dass es den Sparerpauschbetrag gibt. Er wurde zum 1. Januar 2023 für Alleinstehende auf 1.000 Euro, für Zusammenveranlagte auf 2.000 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe sind Kapitaleinkünfte also steuerfrei.

Keine Steuer auf alte Aktien

Abgeltungsteuer fällt auch dann nicht an, wenn Investorinnen bzw. Investoren noch Aktien besitzen, die sie bis zum 31. Dezember 2008 gekauft haben. Denn die Abgeltungsteuer wurde erst 2009 eingeführt. Damals wurde festgelegt, dass Veräußerungsgewinne auch dann steuerfrei sind, wenn die Papiere in der Zukunft verkauft werden. Allerdings gibt es seit 2018 für den steuerfreien Verkauf dieser Wertpapiere eine Obergrenze von 100.000 Euro für Privatpersonen.

Verluste senken die Steuer

Steuern sparen kann unter Umständen auch, wer Verluste mit seinen Anlagen macht. Aber Vorsicht: Im Bereich der Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung in zweifacher Hinsicht eingeschränkt. Verluste aus Kapitalvermögen können nur mit späteren Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel nicht selbstständiger Arbeit. Noch stärker eingeschränkt ist die Verlustverrechnung bei Aktien. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit späteren Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen wie zum Beispiel Zins- und Dividendeneinkünfte.

Wie die Steuer zum Finanzamt kommt

Fällt Abgeltungsteuer an, muss man als Anlegerin oder Anleger nichts weiter beachten, denn die Bank oder Sparkasse führt die Steuer automatisch ab. Kommen die Kapitalerträge aber aus dem Ausland, wird die Abgeltungsteuer nicht direkt abgezogen und weitergeleitet. Anlegerinnen und Anleger müssen in diesem Fall die Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt übrigens auch für Erträge in Deutschland, die nicht besteuert wurden.

Zum Weiterlesen:

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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