Business Finanzen

Mit einer Stiftung das Unternehmen für die Zukunft sichern

17. November 2020

Kein seltener Fall: Der Unternehmer arbeitet Tag und Nacht für seine Firma. Nach seinem Tod fällt aber alles auseinander, weil es unter den Erben keine Einigkeit gibt. Wer dem vorbeugen möchte, wandelt sein Unternehmen in eine Stiftung um. Damit ist sicher, dass das Unternehmen weiterhin Bestand hat. Die Familie ist finanziell zwar abgesichert – aber sie hat keinen Einfluss auf das Geschehen. Denn eine Stiftung gehört sich selbst. Dabei darf sie lediglich den Zweck erfüllen, den der Stifter festgelegt hat. Jede Stiftung hat einen Vorstand. Er wird vom Stiftungsrat oder vom Stifter berufen. Erben haben allerdings keine Eigentumsansprüche.

Aber: Wer über eine Stiftung für sein Unternehmen nachdenkt, der sollte sich genügend Zeit für die Planung nehmen. Denn jede Stiftung benötigt eine Satzung. In ihr wird der Stifterwille festgehalten. Von diesem Willen dürfen die Stiftungsorgane nicht abweichen. Der Haken dabei: Diese Satzung kann, wenn sie einmal festgelegt ist, kaum verändert werden. Dadurch wird es auch schwierig, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. In der Satzung muss mindestens stehen:

  • der Name,
  • der Sitz und
  • der Zweck der Stiftung,
  • welches Vermögen die Stiftung hat und
  • wer den Vorstand bildet.

Sinnvoll sind außerdem Angaben

  • zum Kreis der Begünstigten und deren Rechtsstellung,
  • Regelungen für Satzungsänderungen,
  • wie das Verfahren bei Widerruf und Auflösung der Stiftung aussehen soll,
  • wie das Stiftungsvermögen verwendet werden soll
  • wie mit Spenden und sogenannten Zustiftungen, also einer Aufstockung des Stiftungsvermögens, umgegangen wird.

Wegen der Komplexität des Themas ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Experten für Stiftungsfragen aufzusuchen, bevor Sie sich ans Werk machen.

Das Stiftungsvermögen

Zur Umsetzung des Stifterwillens benötigt die Stiftung allerdings Geld bzw. anderweitige Vermögenswerte. Diese Werte werden vom Stifter eingebracht. Grundsätzlich können dabei alle Vermögensarten verwendet werden – also Kapitalvermögen genauso wie Immobilien, Rechte oder Forderungen. Dieses Stiftungsvermögen darf nicht angetastet werden. Es ist vielmehr die finanzielle Basis, um den Stifterwillen zu erfüllen. Darum muss es mit Bedacht angelegt werden, sodass beispielsweise aus den Zinsen oder Dividenden, der Stiftungszweck umgesetzt werden kann.

Neue Rechtsform

Aktuell wird das Thema „neue Rechtsform“ für Unternehmen diskutiert. Der Vorstoß von Unternehmern und Wirtschaftsexperten beschäftigt auch das Bundesjustizministerium. Es wird darüber nachgedacht, neben den etablierten GmbH-Formen eine neue „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“ zu etablieren.

Hinter dieser neuen GmbH-Variante steht der Gedanke, Firmen im Sinne ihrer Gründer dauerhaft und vor allem werteorientiert fortführen zu können. Eigentum und Stimmrechte sollen getrennt werden, um Gewinne vornehmlich im Betrieb zu belassen. Hier wird es noch viel Diskussionsbedarf von Seiten der Politik geben und der Ausgang ist aktuell völlig ungewiss.

Gute Beratung wichtig

Bevor Sie sich für eine Stiftung entscheiden, sollten Sie sich beraten lassen. Hilfe bekommen Sie bei der Industrie- und Handelskammer, dem Finanzamt, der Stiftungsbehörde – und natürlich bei unseren Stiftungsspezialisten des Generationen- und Stiftungsmanagements, die Sie unter der Tel. 089-2167 13930 oder per Email stiftungsmanagement@sskm.de erreichen.

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