Business Finanzen

Abwrackprämie für Lkw – ein lukratives Angebot für Gewerbetreibende

1. März 2021

Erinnern Sie sich noch an die Umweltprämie – im Volksmund Abwrackprämie genannt – aus dem Jahr 2009? Damals gab es bei Verschrottung eines Altfahrzeugs 2.500 Euro vom Staat dazu. Viele Deutsche, vielleicht auch Sie selbst, haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Für Gewerbetreibende mit Lkw gibt es jetzt eine ähnlich gute Nachricht: Im Rahmen ihres 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramms zur Krisenbewältigung hat die Bundesregierung kurzfristig eine „Abwrackprämie“ für alte Nutzfahrzeuge auf den Weg gebracht. Offiziell nennt sich dieses Angebot „Flottenerneuerungsprogramm für schwere Lkw über 7,5 Tonnen“.

Das Ziel ist niedrigerer Schadstoffausstoß

Was sich dahinter verbirgt, ist sehr lukrativ: Als Gewerbetreibender – beispielsweise im Blumen- oder Frischobst-Großhandel, in Gartenbau, Handwerk oder Agrarwirtschaft – können Sie bis zu 15.000 Euro bei der Anschaffung eines neuen Lkw erhalten, wenn dafür ein älterer Lkw der Schadstoffklasse Euro V/EEV mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen verschrottet wird. Bei einem Lkw der Schadstoffklasse Euro IV (oder schlechter) beträgt die Förderung bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung ist in jedem Fall die Ausstattung des Neufahrzeugs mit rollwiderstandsoptimierten Reifen und Abbiegeassistenzsystem (ASS).

Zusätzlich gibt es Zuschüsse für alle Systeme, die den CO2-Fußabdruck verringern, etwa Anhänger mit „intelligenter Technologie“, Technologien zur Reifendruckmessungen, digitale Achssteuerungen für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile. Für solches Zubehör gewährt das Förderprogramm einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten dieser Systeme.

Bis zum 15. April 2021 muss der Antrag vorliegen

Den Antrag können Sie direkt beim Bundesamt für Güterverkehr stellen. Für die Bewilligung des Antrags ist aber zu beachten, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Wichtig: Es ist Eile geboten, denn die Antragsfrist endet schon am 15. April 2021 oder auch schon früher, falls keine Mittel mehr zur Verfügung stehen sollten. Der Erwerb/das Leasing ist zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

Ebenfalls zu beachten: Das Altfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens zwölf Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein und das Neufahrzeug muss nach der Anschaffung mindestens 24 Monate auf Ihre Firma zugelassen bleiben. Wie Sie es finanzieren, spielt übrigens keine Rolle: Sowohl Leasing als auch Finanzierung berechtigen zur Teilnahme am Flottenerneuerungsprogramm.

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