Studierende können durch Steuererklärungen und Absetzen von Studienkosten Geld zurückbekommen, besonders beim Zweitstudium.
Auch bei einem Erststudium kann es sich lohnen, wenn hohe Einnahmen erzielt werden.
Steuern und das Finanzamt – zwei Wörter, die nicht nur Arbeitnehmer:innen, sondern auch Studis auf Anhieb verunsichern. Doch wusstest du, dass auch du als Student:in bares Geld vom Finanzamt zurückbekommen kannst? Wir waren live dabei, als Elke Mehl, eine erfahrene Steuerberaterin, in der barer41 wertvolle Insights für die Steuererklärung für Studierende gegeben hat.
Unsere wichtigsten Tipps aus dem Vortrag haben wir für dich zusammengefasst:
1) Verpflichtende Steuererklärung: In diesen Fällen musst du aktiv werden
2) Lohnt sich für viele Studis: Steuererklärung freiwillig abgeben
3) Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium: Deshalb ist sie für deine Steuer so wichtig
3 a) Beim Erststudium kannst du deine Studienkosten als Sonderausgaben absetzen. Eine Steuererklärung rentiert sich für dich aber nur, wenn du im selben Jahr entsprechend hohe Einnahmen hast, die deutlich über dem Grundfreibetrag liegen.
3 b) Beim Zweitstudium (zum Beispiel Master, Promotion etc.) oder einem Erststudium nach einer Ausbildung, kannst du deine Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Werbungskosten kannst du während des Studiums jährlich als Verlust feststellen lassen und mit dem sogenannten Verlustvortrag deine Studienkosten quasi bis in dein erstes Berufsjahr „mitschleppen“, in dem du deine ersten höheren Einnahmen hast.
4) Studierende können diese Kosten für die Uni absetzen
- Kursgebühren
Studien-, Seminar-, Kursgebühren
- Arbeitsmittel
Fachliteratur, Laptop, Schreibtisch etc.
- Fahrtkosten
zum Beispiel zur Uni oder Lerngruppe mit 0,30 €/gefahrenen km od. öffentliche Verkehrsmittel
- Telefon/Internet
bis zu 240 €/Jahr
- Homeoffice-Pauschale 2023
- ACHTUNG: Heb unbedingt alle Belege auf!