Mietmängel treten tatsächlich sehr häufig auf – deutlich häufiger, als viele Mieter:innen zunächst annehmen.
Mietmängel sind Fehler oder Mängel am Mietobjekt; damit wird die Tauglichkeit eingeschränkt oder aufgehoben.
Das heißt, dass die Wohnung oder das Haus nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand ist und sich für den vorgesehenen Gebrauch nicht eignet.
Was sind Mietmängel?
Wie werden die Mängel am besten gemeldet?
Mit einer Mängelanzeige bist du als Mieter:in auf der sicheren Seite. Den Mangel musst du der:dem Vermieter:in unverzüglich schriftlich, zum Beispiel per Brief als Einschreiben, melden. Das ist entscheidend, um Rechte wie Mietminderung zu sichern. Dabei sollten folgende Formalien eingehalten werden:
- Vollständige Daten der Mieterin bzw. des Mieters und der Vermieterin bzw. des Vermieters oder der Hausverwaltung
- Konkrete Wohnungsangaben mit Adresse, Lage im Haus, gegebenenfalls Wohnungsnummer • Datum der Anzeige
- Detaillierte Beschreibung des Mangels mit Beweismitteln, wie Fotos, Videos, Zeugenaussagen oder Protokolle, zum Beispiel ein Lärmprotokoll
- Angemessene Frist zur Behebung des Mangels
- Ankündigung von Maßnahmen, wie mögliche Mietminderung
- Unterschrift der Mieterin bzw. des Mieters
Was sind die Folgen der Mängelanzeige?
Dies kann eine Mietminderung oder einen Schadenersatz zur Folge haben. Wenn also der:dem Vermieter:in ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder sie:er trotz Kenntnis nicht handelt, können zusätzliche Kosten ersetzt werden, zum Beispiel Hotelkosten bei Heizungsausfall. Bei gravierenden Mängeln, die die Gesundheit gefährden oder die Wohnung bzw. das Haus unbewohnbar machen, hast du sogar das Recht, fristlos zu kündigen.
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