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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Abstimmung über den Gewinner Münchner Gründerpreis 2025 – Kategorie Start-up

I. Teilnahmeberechtigt an der Aktion „Münchner Gründerpreis 2025“ sind ausschließlich Start-Up-Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2024 gegründet wurden.

II. Bewerbung und Durchführungsablauf Voting


  1. Jedes Start-Up kann sich nur einmal bewerben. Das StartUp-Center der Stadtsparkasse München wählt fünf Bewerber aus.
  2. Die Bewerber erhalten dann die Möglichkeit gemeinsam mit einem Partner der Stadtsparkasse München für die Endrunde ein Video zu drehen.
  3. Die Stadtsparkasse München behält sich das Recht vor, den Wettbewerb „Abstimmung Münchner Gründerpreis 2025“ jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder die Laufzeit des Wettbewerbs zu verlängern.
  4. Die Teilnahme begründet keinerlei finanzielle oder andere einklagbare Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die Stadtsparkasse München.
  5. Die Bewerber werden auf dem Blog Mein München, dem Webauftritt, auf Social Media und gegebenenfalls in den Vertriebseinheiten der Stadtsparkasse München für ein Voting vorgestellt.
  6. Auf Mein München – dem Blog der Stadtsparkasse München – können alle Mein München Leserinnen und Leser eine Stimme abgeben. Das Voting für die Endrunde findet in der Zeit vom 15. September 2025 bis zum 29. September 2025 statt. Mehrfachabgabe für einen oder auch für verschiedene Bewerber sind nicht möglich.
  7. Der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist der Gewinner. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  8. Die Bekanntgabe des gewinnenden Unternehmens erfolgt am 22. Oktober 2025 in der „barer41“ der Stadtsparkasse München in der Barerstraße 41 und zeitnah auf der Website www.mein-muenchen.de, Social Media sowie auf www.sskm.de
  9. Der Gewinner erhält folgende Preise: Beratungstag bei einem Business Angel für Organisationsentwicklung und Vertrieb, eine Folge des SSKM-Podcasts und mediale Vermarktung über sparkasseneigene sowie externe Medien (Presse, Online, TV).
  10. Der Gewinn oder sein Gegenwert kann nicht bar ausgezahlt werden. Nimmt das Unternehmen den Gewinn nicht wahr, so verfällt der Gewinn.
  11. Sollte der Gewinn nicht realisierbar sein, wird die Stadtsparkasse München einen gleichwertigen Ersatzgewinn bestimmen. Schadensersatzansprüche des davon betroffenen Gewinners sind ausgeschlossen.
  12. Bewerber, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Teilnahme der Aktion „Münchner Gründerpreis 2025“ ausgeschlossen werden. Die Stadtsparkasse München wird die betroffenen Bewerber hierüber informieren. Die Stadtsparkasse München behält sich das Recht vor, auf der Plattform www.mein-muenchen.de die Teilnehmer, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, zu löschen. Die Stadtsparkasse München übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass alle teilnehmenden Bewerber tatsächlich diesen Bedingungen entsprechen. Sollte ein Bewerber im Voting als Gewinner hervorgehen und nachträglich disqualifiziert werden, so rückt im Auswahlverfahren der Bewerber nach, der die nächstmeisten Stimmen im Voting erreicht hat. Die Stadtsparkasse München behält sich das Recht vor, gegen Täuschungen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen und bei Missbrauch die der Stadtsparkasse München entstandenen Kosten geltend zu machen.


III. Zusatzbedingungen für das Video-, Ton und Textmaterial

Die Bewerber besitzen die uneingeschränkten Rechte an dem eingereichten Material und räumen der Stadtsparkasse München die nicht ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, die vom Bewerber überlassenen Materialien wie insbesondere Videos, Bilder, Videomusik usw. zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere auf folgenden Medien:

  • im Internet
  • auf den Social-Media-Profilen der Stadtsparkasse München (z. B. Youtube, Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, Blog mein-muenchen.de)
  • der Homepage der Stadtsparkasse München sskm.de.
  • im TV
  • im Internetprogramm des TV-Senders muenchen.tv


  1. Die Unternehmen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die Stadtsparkasse München von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich etwaiger Kosten zur Abwehr solcher Rechte frei, die im Zusammenhang mit der Teilnahme der Aktion „Münchner Gründerpreis 2025“ und der vorstehenden Rechteübertragung bzw. Rechtseinräumung von Rechteinhabern aller Art und anderen Dritten gegen die Stadtsparkasse München geltend gemacht werden.
  2. Die Unternehmen räumen der Stadtsparkasse München die Rechte ein, die Beiträge zum Voting und alle auf der Abstimmungsseite mein-muenchen.de eingestellten Inhalte vollumfänglich und unentgeltlich in ihren Werbemedien zum Zweck der Bewerbung dieser Aktion einzusetzen (z. B. auch Ausstrahlung in Radio- und TV-Sendungen).
  3. Nicht zugelassen sind Videos mit Inhalten, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder gewerbliche Schutzrechte Dritter, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchsmuster-/ Geschmacksmusterrechte, Betriebsgeheimnisse sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Ebenfalls unzulässig sind Musikstücke, die gegen eben genannte Gesetze verstoßen.
  4. Unzulässig sind zudem Videos mit folgenden Inhalten:
    1. Politische oder religiöse Aussagen.
    2. Nationalsozialistische, kommunistische oder andere extremistische Propaganda.
    3. Rassistische oder menschenverachtende Aussagen.
    4. Pornographische oder sexuell anstößige Inhalte oder Bilder.
    5. Aufrufe zu Gesetzes- oder Rechtsverstößen.
    6. Gewaltverherrlichung oder Aufrufe zu Gewalt.
    7. Aufrufe zu Missbrauch von Drogen, Medizin, Arzneimitteln o. ä.
    8. Handel mit Organen, Waffen, radioaktiven Stoffen o. ä.
    9. Andere Verstöße gegen geltendes Recht.
  5. Die Stadtsparkasse München ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Beiträge auf Rechtsverstöße sowie die Verletzung von Rechten Dritter zu prüfen. Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, können von der Stadtsparkasse München jederzeit zurückgewiesen oder von der Aktion „Münchner Gründerpreis 2025“ ausgeschlossen werden. Die Bewerber werden hierüber durch die Stadtsparkasse München informiert. Die Zurückweisung von Beiträgen hat zur Konsequenz, dass keine vollständige Bewerbung (mehr) vorliegt und die Bewerbung folglich nicht mehr bei der Aktion „Münchner Gründerpreis 2025“ berücksichtigt werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gelten die Datenschutzhinweise im Anhang.

Unsere Anschrift:

Stadtsparkasse München
Ungererstr. 75
80807 München
Telefon: 089 2167-0