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Ein Mann mit Hut und Brille hält zwei Schilder mit "Do's" und "Don'ts" hoch.

„Endlich Pause!“ – Was du in deiner Pause tun darfst und was nicht

Das Arbeitszeitgesetz gibt den Takt vor, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen. Einkaufen gehen, Arzttermin oder doch kurz zum Sport? Es gibt klare Regeln, die du beachten solltest.

Denn die gesetzlich vorgeschriebene Pause dient in erster Linie dem Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit.

Die Pause hilft dir dabei, Erschöpfung vorzubeugen und die Konzentrationsfähigkeit zu erhalten.

Als Arbeitnehmer:in bist du während der Pause von jeder Arbeitsverpflichtung befreit – also auch keine Rufbereitschaft oder Ansprechbarkeitspflicht.

Wie wird Pause definiert?

Der § 4 Arbeitszeitgesetz ist die rechtliche Grundlage – mit folgendem Wortlaut: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ Es kann aber sein, dass mit Tarif- oder Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen längere Pausen oder bestimmte Zeitfenster geregelt sind.

Zählen der beliebte Flurfunk oder der Gang zur Kaffeemaschine als Pause?

Spontane Unterbrechungen zählen nicht als Pause, vielmehr muss die Pause vor Beginn der Arbeitszeit festgelegt sein und mindestens 15 Minuten ununterbrochen dauern. Nur dann kann sie als gesetzliche Ruhepause anerkannt werden! Dies bedeutet auch, dass Toilettengänge, kurze Gespräche (Flurfunk) oder der Gang zur Kaffeemaschine nicht als Pause im Sinne des Gesetzes gelten, da sie für dich keine echte Erholungsfunktion haben.

Was darfst du während der Pause tun?

Grundsätzlich bist du bei deiner Pausengestaltung völlig frei und nicht an Weisungen gebunden: Du darfst das Betriebsgelände verlassen, Spaziergänge oder Sport machen, zum Einkaufen gehen, Arzttermine wahrnehmen, den Friseur besuchen oder Behördengänge erledigen. Ebenso darfst du in geringem Umfang den Firmen-PC bzw. -Laptop in der Pause für das Online-Shopping oder die Lieblingsserie nutzen, vorausgesetzt, die Nutzung von Arbeitsgeräten für private Zwecke wird von der Firma erlaubt. Relevant bei allen Tätigkeiten ist aber, dass du dich an die Pausenzeit hältst und pünktlich wieder an deinem Arbeitsplatz erscheinst.

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Was darfst du während der Pause nicht tun?

Natürlich gibt es einiges, was dir untersagt ist: Du darfst keine Tätigkeiten ausführen, die zu Unpünktlichkeit führen, keinen Alkohol trinken, sofern du danach nicht mehr arbeitsfähig bist oder andere durch eingeschränkte Fahrtüchtigkeit gefährdest, und keine Drogen konsumieren.

Gibt es Besonderheiten bei Homeoffice oder anderen mobilen Arbeitsformen?

Besonderheiten gibt es tatsächlich nicht. Auch im Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie im Büro. Und wenn du dich nicht daranhältst, riskierst du damit unter anderem den Entzug der Homeoffice-Erlaubnis.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhe-, Bildschirm-, Betriebs- oder Zwangspause?

Wichtig zu wissen – nicht jede Unterbrechung der Arbeit ist eine gesetzliche Ruhepause. Hier wird konkret unterschieden:
Diese Pause steht dir zur freien Verfügung und es gibt keine Arbeitspflicht.

Damit sind regelmäßige kurze Unterbrechungen bei Bildschirmarbeit gemeint, die erforderlich sind; diese gelten nicht als Ruhepause, sondern als Schutzmaßnahme.

Hier wird aus betrieblichen Gründen, zum Beispiel bei Maschinenstillstand, die Arbeit unterbrochen; stellt aber keine Erholungszeit dar und ist somit auch keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Diese entsteht beispielsweise bei einem Mangel an Kundschaft im Einzelhandel, was nur eine Arbeitsunterbrechung ist, aber keine gesetzliche Pause.

Wichtig zu wissen: Arbeitgeber:innen dürfen durchaus klare Pausenvorgaben machen, zum Beispiel dass du das Werksgelände nicht verlassen darfst, wenn Sicherheits- oder Ordnungsgründe dies rechtfertigen.

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