Sparkasse

Lastschrift widerrufen – So einfach geht’s!

06. Oktober 2023

Mithilfe eines Lastschriftmandats lassen sich monatlich wiederkehrende Rechnungen bequem begleichen, ohne dass ihr euch als Kontoinhaber:in um etwas kümmern müsst. Doch Hand aufs Herz: Überprüft ihr regelmäßig eure Kontoauszüge? Das Gehalt kommt, Miete geht. Strom, Einkauf und Sportverein werden bezahlt. Und plötzlich … eine unautorisierte Abbuchung als Kontobewegung.

So geht ihr gegen eine unberechtigte Abbuchung vor

Sobald ihr von einer unberechtigten Abbuchung Kenntnis habt, teilt es unverzüglich der Stadtsparkasse München mit, dass ein Betrag ohne Zustimmung von eurem Konto abgebucht wurde. Das geht persönlich in der Filiale, telefonisch oder übers Online-Banking. Dabei sind zwei Fristen zu beachten:
• Mit Mandat: Eine fehlerhafte, zum Beispiel eine zu hohe oder doppelte Abbuchung könnt ihr ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen beanstanden und stornieren lassen.
• Ohne Mandat: Hier habt ihr sogar 13 Monate Zeit, die Abbuchung zu monieren.

Ein paar generelle Hinweise

Versucht den Sachverhalt grundsätzlich mit dem/der Zahlungsempfänger:in zu klären. In der Regel erstattet er/sie den zu viel oder doppelt belasteten Betrag oder verrechnet es mit der nächsten Rechnung. Zeigt sich der/die Empfänger:in jedoch uneinsichtig, habt ihr, neben der Rückgabe, auch die Möglichkeit die Lastschrift sperren zu lassen. Details dazu erfährt ihr bei unseren Berater:innen.

Wenn ihr einen Vertrag oder eine Mitgliedschaft kündigt, dann widerruft auch das erteilte Mandat (Bsp. „Hiermit kündige ich den Vertrag zum … und widerrufe gleichzeitig das Lastschriftsmandat.“).

Wie holt ihr euer Geld wieder zurück?

Wenn ihr eine unautorisierte Abbuchung erkannt habt, meldet euch bitte innerhalb der genannten Fristen, damit die Stadtsparkasse München euch den Betrag zurückholen und gutschreiben kann. Das ist der Schutz, den ihr als Kund:innen rund um die Uhr genießt!

Doch Vorsicht: Habt ihr fahrlässig gehandelt und eventuell eure PIN auf der Rückseite der Karte notiert, gilt dieser Schutz nicht. Dann haftet ihr selbst dafür.

Nur wer seine Kartenzahlung auch per Unterschrift quittiert, kann den Kaufbetrag innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen auf sein Konto zurückbuchen lassen. Bei diesem Verfahren erteilen Kund:innen per Unterschrift ihre Zustimmung, dass Händler:innen den Kaufpreis vom Konto einziehen dürfen. Bei einer Kartenzahlung per PIN wird der Kaufbetrag sofort vom Konto abgebucht und an den/ die Händler:in gezahlt. Eine Rückbuchung des Betrags ohne weitere Begründung ist somit nicht möglich.

Beitrag

 1. Per Online-Banking 

2. Mit der Sparkassen-App (S-App)

  • App öffnen
  • Unten im Bildschirm Symbol „Services“ antippen
  • „Service-Center“ antippen
  • Nach unten scrollen bis „Zahlungsverkehr“ erscheint und antippen
  • „Lastschrift zurückgeben“ antippen
  • „Alle x Lastschriften seit dem TT.MM.JJJ“ antippen
  • Jetzt werden alle Lastschriften angezeigt
  • Entsprechende Lastschrift antippen
  • Lastschrift wird im Detail angezeigt. Nach unten scrollen und „Lastschrift widersprechen“ antippen

3. Mithilfe persönlicher Beratung
Ihr könnt bei unberechtigten Abbuchungen auch in jede unserer Filialen kommen. Einen Termin braucht ihr dafür nicht. Bringt aber bitte euren Personalausweis oder Reisepass mit.

Tipp: Bei Unsicherheiten könnt ihr euch jederzeit an eure Berater:innen der Stadtsparkasse München wenden; gerne persönlich in der Filiale oder per Video-Chat. Natürlich könnt ihr auch anrufen: Service-Telefon 089 2167-0 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Werbekennzeichnung: Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Die allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die Verkaufsprospekte und die Berichte, die du in deutscher Sprache bei deiner Stadtsparkasse München, deiner entsprechenden Fondgesellschaft oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt, und unter www.deka.de erhältst. Bitte lies diese, bevor du eine Anlageentscheidung triffst. Die allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds (ETFs der Deka Investment GmbH) sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die Verkaufsprospekte und die Berichte, die du in deutscher Sprache bei der Deka Investment GmbH, Lyoner Str. 13, D-60528 Frankfurt am Main, und unter www.deka-etf.de erhältst. Bitte lies diese, bevor du eine Anlageentscheidung triffst. Die allein verbindliche Grundlage für den Abschluss einer Vermögensverwaltung sind die jeweiligen Sonderbedingungen, die du in deutscher Sprache bei deiner Stadtsparkasse München oder Landesbank, der DekaBank Deutsche Girozentrale Niederlassung Luxemburg oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60325 Frankfurt, erhältst. Die Wertpapierinformationen zu Zertifikaten sowie das gegebenenfalls verfügbare aktuelle Basisinformationsblatt erhältst du bei deiner Stadtsparkasse München oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt, und unter www.deka.de.

Diesen Artikel teilen