Finanzen

Fahrrad geklaut: Was tun? Schnell sein ist wichtig!

10. Juli 2023

Schnelles Handeln ist gefragt, wenn das Fahrrad gestohlen wurde, das ja oft eine vierstellige Summe gekostet hat. Vor allem E-Bikes werden in Sachen Diebstahl gerne ins Visier genommen. Laut der deutschen Versicherungswirtschaft wurden im letzten Jahr über 140.000 versicherte Fahrräder gestohlen. Die Dunkelziffer liegt sehr wahrscheinlich noch höher.

Was ist nach dem entdeckten Diebstahl als Erstes zu tun?

Zeigen Sie den Diebstahl Ihres Fahrrads sofort bei der Polizei an. Von Vorteil ist, wenn Sie eine Rahmennummer nennen können, die sich in der Regel an der Gabel, an der Sattelstütze, am Rahmenrohr oder am Tretlager befindet. Achtung: Nicht mit Produktions- oder Seriennummer verwechseln, da alle Fahrräder einer Produktionsserie mit derselben Seriennummer versehen sind. Am besten ist, Sie fotografieren alle Nummern nach dem Fahrradkauf, damit Sie im Fall der Fälle die Nummer zur Hand haben.

Wie wichtig ist eine zeitnahe polizeiliche Anzeige?

Eine Anzeige bei der Polizei sollte immer sehr schnell erfolgen – auch wenn eventuell nicht alle relevanten Nummern vorliegen; diese können Sie später nachreichen. Eine Anzeige ist außerdem wichtig für Ihre Versicherung. Kurz gesagt: Ohne Anzeige bei der Polizei ist auch keine Erstattung seitens der Versicherung möglich. In welcher Höhe Ihre Versicherung dann den Schaden erstattet, hängt natürlich von den jeweiligen Versicherungskonditionen ab.
Dies gilt auch bei Fahrraddiebstahl im Ausland: Immer bei der Polizei den Diebstahl melden.

Wurde Ihnen schon einmal das Fahrrad gestohlen?


Ja
33.33%
Nein
66.67%

Wo kann man den Diebstahl anzeigen?

Auf jeder (!) Polizeidienststelle – es muss nicht die für Ihren Wohnort zuständige Polizei sein. Eine Anzeige ist rund um die Uhr, am Telefon und auch online möglich. Sie bekommen auf alle Fälle eine Bescheinigung über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige, die Sie für Ihre Versicherung benötigen.
Hilfreich wäre auch ein sogenannter Fahrradpass, in dem alle wichtigen Daten stehen; dazu gehören beispielsweise Ihre persönlichen Daten, die Rahmennummer, Marke sowie Typ des Fahrrads und vieles mehr. Unter polizei-beratung.de finden Sie das Faltblatt „Räder richtig sichern“ zum Ausdrucken. Natürlich gibt es neben der Printversion auch eine kostenfreie App für Apple- und Android-Geräte. Sämtliche für die Identifizierung wichtigen Fahrraddaten können dort komfortabel gespeichert werden.
Und wenn alle Stricke reißen: Viele Händlerinnen und Händler stellen Ihnen ebenso gerne einen Fahrradpass aus.

Welche Dokumente sind – neben Rahmennummer – wichtig?

Die Rechnung über den Kauf des Fahrrads sollten Sie immer gut aufheben. Denn dort sind üblicherweise auch Hersteller und Modell genannt. Natürlich sind auch Fotos sinnvoll, vor allem wenn Sie das Rad nachträglich individuell verändert bzw. nachgebessert haben, wie hochwertige Pedale oder ein anderer Sattel. Auch hier die Rechnungen aufheben.
Es gilt: Je konkreter Sie Ihr gestohlenes Fahrrad beschreiben können (auch mit Fotos), desto einfacher kann ein gestohlenes Fahrrad der Besitzerin bzw. dem Besitzer zugeordnet werden. Deshalb ist ein wie oben beschriebener Fahrradpass mit dem Kaufbeleg und Fotos sehr sinnvoll.
Haben Sie die Rechnung oder den Kaufbeleg für das gestohlene Fahrrad nicht mehr, fragen Sie bitte in dem Geschäft nach, wo Sie Ihr Rad gekauft haben. Der Handel ist verpflichtet, bis zu zehn Jahre lang die Rechnungen aufzuheben. Alternativ kann auch ein schriftlicher Nachweis über den Wert Ihres gestohlenen Fahrrads ausgestellt werden. Und wenn Sie das Fahrrad gebraucht gekauft haben und keine verbindlichen Preisangaben existieren, dann kann Ihre Versicherung den Wert nach den durchschnittlichen Verkaufspreisen schätzen.

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Was nutzt ein GPS-Tracker bei einem Fahrraddiebstahl?

Bei teuren Rädern ist es sinnvoll, GPS-Fahrradtracker zu montieren. Bei Diebstahl kann der Standort auf dem Handy geortet werden. Hier bitte keine Eigeninitiative zeigen, sondern immer zuerst die Polizei einschalten. Denn es liegt eine Straftat vor und Ihr gestohlenes Fahrrad ist ein potenzielles Beweismittel.

Welche Unterlagen möchte Ihr Versicherer sehen?

Ihr Versicherer benötigt die oben erwähnte Bescheinigung über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige. Vorteilhaft sind natürlich vollständige Unterlagen mit den relevanten Nummern, mit Fotos und allen Kaufbelegen. Der bereits erwähnte Fahrradpass sollte auch nicht fehlen. Wichtig ist zudem: Bitte den Schaden unverzüglich auch Ihrem Versicherer melden.

Welche Versicherung deckt den Fahrraddiebstahl ab?

Wenn Ihr abgesperrtes Fahrrad aus Ihrer Garage oder Ihrem Keller bei einem Einbruchdiebstahl abhandengekommen ist, deckt dies normalerweise die Hausratversicherung ab. In der Regel sind auch alle Fahrräder einer Familie mitversichert.

Wenn Sie mehr Schutz wollen, zum Beispiel bei Diebstahl im Urlaub, dann ist eine Erweiterung Ihrer Hausratversicherung notwendig. Bei teuren Rädern macht es auch durchaus Sinn, über eine spezielle Fahrradversicherung nachzudenken, die über einen Diebstahl hinaus Ihr Rad schützt – quasi eine Vollkaskoversicherung für Ihr Rad. Das heißt, auch bei Sturz, einem Unfall oder mutwilliger Zerstörung durch einen Dritten springt dann diese Versicherung ein.

Es lohnt sich, hier zur Sicherheit Ihre Hausratversicherung in puncto Fahrraddiebstahl zu prüfen und gegebenenfalls direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen.

Bei E-Bikes gibt es noch einen wichtigen Unterschied: Ist Ihr E-Bike/Pedelec nicht schneller als 25 km/h, ist es ein Fahrrad, das über die Hausratversicherung abgesichert werden kann. Ist es ein leistungsstarkes E-Bike/Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, braucht es sogar eine Kfz-Versicherung.

Wann bekommt man von der Versicherung eine Entschädigung für das gestohlene Fahrrad?

Voraussetzung ist, dass das Fahrrad abgesperrt war; das heißt auch in der Garage oder im Keller. Vorteilhaft ist außerdem, wenn das Fahrrad an einen festen Gegenstand angeschlossen war.

Weitere Voraussetzungen, wann und in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommt, sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Noch besser wäre, Sie reden mit der Kontaktperson Ihrer Versicherung und lassen sich die Konditionen sicherheitshalber nochmals erklären.

Und wenn Sie mehr über die Hausratversicherung, Fahrradversicherung & Co. sowie Tipps gegen Fahrraddiebstahl erfahren möchten, dann steht Ihnen die Versicherungskammer Bayern gerne zur Verfügung – mit folgendem Link: Tipps gegen Fahrraddiebstahl | Versicherungskammer Bayern (vkb.de)

Weitere interessante Informationen können Sie gerne in unserem Artikel So machen Sie Ihr Fahrrad diebstahlsicher nachlesen:

Frau sperrt Fahrrad ab_header

Disclaimer: Bitte sei dir bewusst, dass die hier dargestellten Informationen ledigich eine allgemeine Übersicht über die Funktionsweise bestimmter Finanzprodukte bieten und als Hilfestellung für deine eigene Recherche dienen sollen. Bevor du eine Anlageentscheidung triffst, solltest du dich eingehend mit den entsprechenden Verkaufsunterlagen vertraut machen. Diese enthalten detaillierte Informationen zu den Produkten, die für deine Entscheidungsfindung entscheidend sein können. Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, die deine persönlichen Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Zudem erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadtsparkasse München bemüht sich, die Angaben zu den einzelnen Produkten aktuell zu halten. Dennoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben korrekt sind. Weitere Informationen findest du in den rechtlichen Hinweisen unter Preise und Hinweise | Stadtsparkasse München und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: AGB | Stadtsparkasse München.

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