Finanzen

Mehr Fördergeld für energieeffizientes Bauen und Sanieren

26. Mai 2021

Alles redet über Elektromobilität und andere alternative Antriebe – doch mindestens genauso wichtig für den Klimaschutz sind umweltfreundliche Immobilien. Hier ist das CO2-Einsparpotenzial sogar noch größer: Derzeit entfallen etwa 25 Prozent des gesamten Ausstoßes auf Gebäude und ihre Energieversorgung. Mit nachhaltiger, umweltbewusster Bauweise und effizienterer Energienutzung lässt sich also viel in Richtung Klimaschutz bewegen.

Die Zuschüsse werden höher, die Beantragung vereinfacht

Die Politik schafft entsprechende Anreize: Am 1. Juli 2021 treten die neuen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die neue Förderung sieht höhere Zuschüsse vor, zudem soll die Antragstellung vereinfacht werden. Damit wird die Gebäudeförderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 weiterentwickelt und für Investitionsvorhaben noch attraktiver.

Bei Neubau oder Sanierung einer Bestandsimmobilie profitieren Sie mehrfach. Neben den gebotenen zinsgünstigen Finanzierungsvarianten und Tilgungszuschüssen senken Sie dauerhaft die Energiekosten und erhöhen somit Ihren Gebäudewert. Zudem tun Sie etwas Gutes fürs Klima und damit für die Allgemeinheit. Vielen Dank hierfür auch von unserer Seite. Die neue BEG gilt sowohl für Wohngebäude, als auch für Gewerbeimmobilien oder kommunale Gebäude.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Förderziel: Die Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden nachhaltig zu senken. Angestrebt wird hier laut KfW eine Senkung bis 2050 um ca. 80 Prozent gegenüber 2008. Möglichst jeder Immobilienbesitzer bzw. künftiger Eigentümer soll hierdurch einen Anreiz zur energieeffizienteren Bauweise bzw. zeitnahen Durchführung von Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Berechtigte Antragsteller: Ersterwerber/Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden oder Eigentumswohnungen.

Förderfähige Maßnahmen: Sowohl Effizienzhaus-Maßnahmen (Neubau/Sanierung) als auch Einzelmaßnahmen (Sanierung) sind möglich.

Erforderliche Standards: Dies ist abhängig von der Maßnahme; bei Wohngebäuden der Kategorie Neubau und Ersterwerb wird zum Beispiel mindestens ein Effizienzhaus 55 vorausgesetzt.

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Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Infoseite des Programms sowie in den entsprechenden Richtlinien und im Newsletter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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