Unternehmer

Wie Selbstständige gesetzliche Rente bekommen

23. September 2020

Altersarmut ist ein Thema, das vielen Angst macht. Darum ist es wichtig, für die Rentenjahre Geld zurückzulegen. Wer während seiner Arbeitszeit nicht angestellt ist, muss allerdings ganz anders vorsorgen als ein Arbeitnehmer. Denn während der Arbeitnehmer einen Rentengrundstock durch die gesetzliche Rente bekommt, steht das dem Selbstständigen oft nicht zu. Allerdings gibt es Ausnahmen, denn einige Berufe sind pflichtversichert. Dazu gehören zum Beispiel: Handwerker, Künstler und Hebammen.

Sie zahlen also jeden Monat in die gesetzliche Rentenkasse ein und dürfen damit rechnen, am Ende des Arbeitslebens auch etwas ausgezahlt zu bekommen. Für sie hat die Rentenversicherung Bund Informationen im Internet unter deutsche-rentenversicherung.de und dort unter „Rente“, „Arbeitnehmer und Selbstständige“, „Pflicht- und freiwillig Versicherte“.

Jeder Selbstständige darf sich pflichtversichern

Wer nicht in diesen Berufen arbeitet und trotzdem selbstständig ist, kann aus freien Stücken in die Rentenkasse einzahlen. Dazu können Sie

  • einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Das geht während der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit. Der Haken: Sind Sie einmal als Selbstständiger pflichtversichert, bleiben Sie das auch bis zum Ende der Selbstständigkeit. Dafür bekommen Sie neben der gesetzlichen Rente auch Reha-Leistungen, falls das nötig ist. Und Sie können zusätzlich einen Riester-Vertrag abschließen. Die Beitragshöhe kann in den ersten drei Jahren reduziert sein. Davon unabhängig kann man vom Regelbeitrag nach oben oder unten abweichen, wenn man sein Einkommen mit einem Steuerbescheid nachweist. Wer sich für die Versicherungspflicht für Selbstständige interessiert, sollte sich zuvor von der Rentenversicherung beraten lassen.
  • freiwillige Einzahlungen vornehmen. Falls Ihnen die Versicherungspflicht auf Antrag zu starr ist, können Sie auch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das ist ziemlich flexibel möglich. Denn Sie können sowohl festlegen, wie viele Beiträge Sie in einem Jahr bezahlen, als auch, wie hoch diese sein sollen. Falls Sie allerdings einen bestimmten Umfang an Versicherungszeiten oder eine bestimmte Rentenhöhe anstreben, sind Sie nicht ganz so flexibel. Wichtig ist: Für das vergangene Kalenderjahr können Sie jeweils bis zum 31. März Ihre Beiträge leisten. Für freiwillig Versicherte gibt es bei der Rentenversicherung ebenfalls Informationen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich entscheiden.

Zusätzliche Vorsorge wichtig

Falls Sie pflichtversichert sind, einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen oder freiwillig Beiträge einzahlen, haben Sie trotzdem nur den ersten Schritt zu einer ausreichenden Altersvorsorge gemacht. Denn die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen. Sie sollten darum zusätzlich mit anderen Modulen vorsorgen. Dazu berät Sie auch gern Ihr Sparkassenberater.

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