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E-Commerce: Schutz vor Betrügern

18. Juni 2020

Zum Risikomanagement eines jeden Unternehmens gehört es, vor der Annahme einer Bestellung abzuklären, wie solvent der Kunde ist. Denn im schlimmsten Fall verkaufen Sie Ihre Ware an Kunden die nicht bezahlen.

Es gibt immer wieder Betrüger die mit gestohlenen Kartendaten auf Einkaufstour gehen. Besonders im Internet glauben sie ein schnelles Geschäft zu machen. Schließlich braucht man nicht einmal die Karte eines anderen, um damit bezahlen zu können. Es reichen schon Zahlungsbelege oder Abrechnungen aus denen die Kreditkartennummer, der Name des Besitzers und die Gültigkeit der Karte hervorgehen. Und schon lässt sich auf Kosten anderer im Netz einkaufen. Im Zweifelsfall wird der eigentliche Karteninhaber dann sein Geld zurückverlangen, Sie aber bekommen Ihre Ware nicht mehr wieder.

Darum ist es sinnvoll im Bestellvorgang nach der Kartenprüfnummer zu fragen. Sie kennt nur, wer die Karte in Händen hält. Zusätzlich können Shop-Betreiber auf so genannte Secure-Verfahren setzen.

Dabei muss die Zahlung durch ein Passwort bestätigt werden. Dieses Passwort kennt nur der Kunde. Er kann somit die Transaktion nicht rückgängig machen, indem er sagt, er habe sie gar nicht durchgeführt.

Weitere Tipps für Online-Shops:

  • Als Händler können Sie auf den KUNO-Sperrdienst der Polizei zurückgreifen. Melden Bankkunden ihre Karten als gestohlen, gibt die Polizei die Daten in den KUNO-Sperrdienst ein. Dies geschieht auch, wenn Kunden ihre Karte über den Sperrnotruf 116116 haben sperren lassen.
  • Seien Sie vor allem bei Neukunden vorsichtig.
  • Holen Sie von Auskunfteien Informationen zur Bonität des Kunden ein.
  • Behauptet der Kunde die Ware habe ihn nie erreicht, können Sie bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen.
  • Setzen Sie einen Kunden, der so vorgeht, auf eine interne Negativliste die Sie bei jeder Bestellung abgleichen.
  • Überprüfen Sie ob die Adresse von der aus bestellt wurde, identisch ist mit dem Land, in das verschickt werden soll.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn der Bestellwert deutlich über dem durchschnittlichen Bestellwert liegt.

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