Unternehmer

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

25. Januar 2021

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist bei den Unternehmern mittlerweile bekannt. Viele ermöglichen ihren Mitarbeitern, ihre Rente mit diesem zusätzlichen Altersvorsorge-Baustein steuerlich vorteilhaft aufzustocken. Schließlich gilt es, gut ausgebildete Fachkräfte möglichst im Unternehmen zu halten.

Neben der bAV ist inzwischen auch die bKV – also die betriebliche Krankenversicherung – auf dem Vormarsch. Wie wichtig Gesundheit ist, haben die letzten Monate mehr denn je gezeigt. Und auch hier kann der Arbeitgeber seinen Angestellten etwas Gutes tun.

Wir haben dazu mit Michael Roth gesprochen. Er leitet in der SVS Sparkassen VersicherungsService GmbH der Stadtsparkasse München den Bereich Vertriebs- und Projektsteuerung.

Herr Roth, was ist eine bKV und warum ist sie für Arbeitgeber so wertvoll?

Michael Roth: Im Grund ist die bKV eine private Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt. Die bKV ist ausschließlich ein arbeitgeberfinanzierter Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Durch den Abschluss einer bKV übermittelt der Arbeitgeber ein eindeutiges Signal der Wertschätzung an seine Arbeitnehmer.

Die bKV ist sicherlich sinnvoll, um Mitarbeitern einen Mehrwert zu bieten. Aber rechnet sie sich wirklich für den Arbeitgeber?

Roth: Gerade in den Zeiten, in denen die GKV in vielen Bereichen Leistungen gekürzt hat, werden private Zusatzabsicherungen immer wertvoller. Somit sorgt der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter und stärkt damit das Unternehmen. Lassen Sie mich das näher ausführen: Fehltage sind teuer für Unternehmen. Laut einer Studie der AOK waren Arbeitnehmer 2019 durchschnittlich 19,5 Tage krank. Diese Fehltage muss der Arbeitgeber trotzdem zahlen. Werden die Fehlzeiten nur um zwei Tage reduziert, kann das für einen Betrieb schnell viele tausend Euro Ersparnis ausmachen. Durch eine höherwertige medizinische Versorgung werden die Mitarbeiter schneller wieder gesund und einsatzbereit. Die bKV steigert zudem nicht nur die Attraktivität des Unternehmens und stärkt die Arbeitgebermarke, sie bindet und motiviert auch die Mitarbeiter selbst.

Welche Vorteile hat die bKV für die Mitarbeiter?

Roth: Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und verzichtet auf Wartezeiten. Das bedeutet: Der Mitarbeiter kann sofort ab Versicherungsbeginn seinen exklusiven Gesundheitsschutz, auch bei Vorerkrankungen, genießen. Keiner wird ausgeschlossen! Zudem ist eine individuelle Höherversicherung für den Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen möglich. Der Mitarbeiter und auch der Arbeitgeber profitieren bei der bKV von einer Beitragsersparnis von etwa 50 Prozent im Vergleich zu einer normalen Krankenzusatzversicherung.

Ist denn der Markt bereit für die bKV?

Roth: Unbedingt. Die bKV ist ein Wachstumsmarkt. Dies zeigen auch die Zahlen seit Einführung der bKV für private Arbeitgeber im Jahr 2014. Gerade in den letzten zwei Jahren haben sich die Beitragseinnahmen mehr als verdoppelt. Diesen Trend wollen wir als SVS GmbH der Stadtsparkasse München nutzen. Die SVS Versicherungsspezialisten möchten gemeinsam mit den Betreuern der Stadtsparkasse München unsere Kunden bestmöglich unterstützen.

Michael Roth, SVS Sparkassen VersicherungsService GmbH der Stadtsparkasse München
Michael Roth, SVS Sparkassen VersicherungsService GmbH der Stadtsparkasse München

Aber ist Corona kein Hindernis? Schließlich müssen viele Firmen ums Überleben kämpfen.

Roth: Da haben Sie natürlich Recht. Aber es gibt auch die anderen Branchen, wie beispielsweise die Lebensmittelindustrie, Drogerien, Krankenhäuser und den Pflegesektor. Hier haben die Arbeitgeber mit der bKV eine sehr schöne Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern für ihren Einsatz ein besonderes Dankeschön zu sagen. Hier bieten sich durch Corona also sogar eher Chancen.

Im Übrigen gibt es noch ein weiteres attraktives Argument: Im Jahressteuergesetz ist nun klar geregelt, dass die Beiträge vom Arbeitgeber für die bKV einen Sachbezug darstellen. Sie sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabefrei.

Vielen Dank für Ihre Zeit Herr Roth, und weiterhin viel Erfolg beim bKV-Geschäft.

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