Personal & Führung
Fahrräder für Ihre Arbeitnehmer
8. November 2021
Sie wollen Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes tun? Dann bieten Sie ihnen doch ein Dienstrad an! Wenn sie damit täglich zur Arbeit fahren, hält sie das fit – und das kommt nicht nur ihrer Gesundheit, sondern auch ihrer Konzentrationsfähigkeit und Schaffenskraft zugute. Übrigens: Sie können als Dienstfahrrad auch ein E-Bike anbieten. Das ist möglicherweise für Arbeitnehmer interessant, die nicht so nah am Arbeitsplatz wohnen.
Was muss man als Arbeitgeber tun?
Als Unternehmer können Sie
- Ihrem Arbeitnehmer ein Fahrrad kaufen. Dann dürfen Sie die Ausgaben dafür abschreiben. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
- Diensträder leasen. Es gibt inzwischen viele unterschiedliche Anbieter, die darauf spezialisiert sind. Zu ihnen gehören beispielsweise JobRad, Eurorad, BusinessBike oder Lease a Bike. Häufig können Sie bei den Modellen eine Vorauswahl treffen.
Die Stadtsparkasse München bietet Ihnen gemeinsam mit JobRad® eine passgenaue Lösung für ein Dienstrad-Leasing an, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden direkt losradeln können.

Was gehört zum Leasing?
Üblicherweise sind Diensträder bei Diebstahl und Unfall über die Leasinggebühr versichert. Allerdings gibt es bei den Tarifen Unterschiede: Manche Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor, andere sogar eine Pannenhilfe. Sie als Arbeitgeber übernehmen die Raten und setzen diese als Betriebsausgaben ab. Ein Leasingvertrag läuft drei Jahre lang.
Alternativ können Sie zum Beispiel mit dem Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung vereinbaren. Dann behalten Sie einen Teil des Lohns als Beteiligung des Arbeitnehmers am Dienstfahrrad ein. Dadurch haben Sie eine Ersparnis bei den Sozialabgaben – schließlich sinkt durch die Beteiligung des Mitarbeiters am Rad sein Lohn. Es gibt übrigens noch mehr Möglichkeiten, wie das Leasingverhältnis ausgestaltet werden kann. Lassen Sie sich dazu beraten, um das optimale Modell für Ihren Fall zu finden.
Das Leasingverhältnis zum Arbeitnehmer
Mit dem Arbeitnehmer sollten Sie einen Überlassungsvertrag schließen. Alternativ können Sie auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag treffen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie das Leasing schriftlich regeln. Dazu gehört auch, dass Sie festlegen, ob das Fahrrad privat genutzt werden darf oder – beispielsweise – ob Sie einen Werbesticker für Ihre Firma auf dem Fahrrad anbringen lassen dürfen.
Nach Ablauf der drei Jahre können Sie das Fahrrad übrigens dem Arbeitnehmer zum Kauf anbieten. Lassen Sie sich dazu von einem Steuerberater informieren.