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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit



Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://mein-muenchen.de/ veröffentlichten Websites und mobilen Anwendungen der Stadtsparkasse München.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 haben wir unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich gemacht.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 12 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die auf der Grundlage von § 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erlassen wurde, sowie § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) die auf der Grundlage von Art. 13 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) durch die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) umgesetzt wird.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird jährlich durchgeführt. Die aktuelle Auswertung beruht auf einer im Zeitraum vom 1.1.2025 bis 2.7.2025 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen mit folgenden Ausnahmen vereinbar:

– PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei aufbereitet sind

– eingebundene Videos ohne Untertitel

– Grafiken ohne ausreichende Alternativtexte

– Formulare, die nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar sind

– Tabellen, die nicht korrekt für Screenreader aufbereitet sind

– PDF-Dokumente, die nicht durchsuchbar oder nicht mit Textinhalten versehen sind

Begründung:
Einige Inhalte stammen von Dritten oder wurden vor dem Stichtag der Verordnung erstellt. Eine nachträgliche vollständige Anpassung ist aktuell mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.

Die Stadtsparkasse München baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2.6.2025 erstellt und zuletzt am 2.7.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://mein-muenchen.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadtsparkasse München
Sparkassenstraße 2
80331 München
089 2167-0

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Schlichtungsstelle zu wenden, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Das Ziel des Durchsetzungsverfahrens ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle BGG
c/o Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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