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Wenn du regelmäßig und viel verkaufst, dann kann ein sogenannter gewerblicher Handel vorliegen. Das kann zum Beispiel auch passieren, wenn man einen Haushalt auflöst oder geerbt hat oder nachdem man den Keller oder den Speicher entrümpelt hat – und die Dinge zu Geld machen möchte.

Steuerfalle: Online Verkäufe

Wenn du regelmäßig und viel verkaufst, dann kann ein sogenannter gewerblicher Handel vorliegen. Das kann zum Beispiel auch passieren, wenn man einen Haushalt auflöst oder geerbt hat oder nachdem man den Keller oder den Speicher entrümpelt hat – und die Dinge zu Geld machen möchte.

Plattformen melden Verkäufer mit hohen Umsätzen; nicht alle sind stuerpflichtig.
Regelmäßige Verkäufe und hohe Einnahmen können Umsatz- und Gewerbesteuer auslösen.

Wer denkt, dass die Finanzbehörden nicht mitbekommen, wer was verkauft, der täuscht sich! Denn seit Anfang 2023 müssen Plattformen wie eBay, Facebook Marketplace, Etsy, Vinted und andere diejenigen melden, die im Jahr mindestens 30 Verkäufe tätigen oder mehr als 2.000 Euro über Privatverkäufe einnehmen. Das regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/psttg/index.html).Die Plattformen melden jedoch nur die Nutzerinnen und Nutzer, die den Verkauf auch über die in der Plattform integrierte Bezahlsoftware abwickeln. Wer beispielsweise über eBay-Kleinanzeigen etwas anbietet, was der Käufer beim Abholen bar bezahlt, kann nicht gemeldet werden. Denn in diesem Fall weiß die Plattform nicht, ob und in welcher Höhe der Kauf zustande kam. Und: Wer gemeldet wird, muss nicht automatisch steuerpflichtig sein.

Denn grundsätzlich ist der Privatverkauf dieser gebrauchten Dinge steuerfrei. Dem Finanzamt geht es nur darum, diejenigen zu finden, die auf Dauer regelmäßig Ware verkaufen und Einnahmen haben. Dabei verläuft die Grenze fließend. Ein Indiz für einen gewerblichen Verkauf kann beispielsweise sein, wenn jemand Produkte extra günstig einkauft, um sie dann teuer weiterzuverkaufen. Auffällig sind außerdem neue Waren, besonders wenn mehr als ein Exemplar davon verkauft wird – oder eben, wenn sehr viel Geld eingenommen wird.

Tipp: Besonders wenn du viele Dinge verkaufen willst, solltest du dir eine Tabelle anlegen, in der du das Produkt benennen, das Verkaufsdatum und den Preis einträgst. Falls die Plattform deiner Wahl es möglich macht, einen Verkaufsbeleg auszudrucken, solltest du diesen zusätzlich abheften.

Mehr zum Thema

Was Gerichte sagen

Neu ist die Steuerpflicht übrigens nicht, es gibt schon seit vielen Jahren immer wieder Urteile zu diesem Thema:
2010 stufte das Niedersächsische Finanzgericht einen Buch- und CD-Verkäufer, der mehrere Titel häufiger als einmal verkauft hatte, als Unternehmer ein.

2011 urteilte das Niedersächsische Finanzgericht, dass das Finanzamt Gewinne schätzen darf, wenn jemand über Jahre Dinge privat verkauft, ohne Belege vorweisen zu können.

2012 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass ein Ehepaar, das in etwas über drei Jahren jeweils bis zu 25.000 Euro durch Verkäufe eingenommen hatte, Umsatzsteuer nachzahlen musste.

Wer als gewerbliche Händlerin bzw. Händler eingestuft wird, muss im Zweifel nicht nur Einkommensteuer, sondern unter Umständen auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezahlen!

Die Neuregelung gilt auch für Dienstleistungen und entsprechend beispielsweise für das Vermieten von Zimmern oder Wohnungen über Airbnb und ähnliche Plattformen.

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